Warner vor Maßlosigkeit ist tot

JUSTIZ Ehemaliger Verfassungsrichter Hassemer gestorben

KARLSRUHE taz | Niemand leitete die Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts so charmant und humorvoll wie Winfried Hassemer. Jetzt ist der frühere Vizepräsident des Gerichts im Alter von 73 Jahren nach schwerer Krankheit gestorben.

Hassemer war zwar einst von der SPD vorgeschlagen worden, aber parteilos. Er war auch kein ausgesprochener Linker, eher ein Liberaler mit einem Schlag ins Konservative. Vor seiner Zeit am Verfassungsgericht hatte sich Hassemer als Strafrechtsprofessor einen Namen gemacht. Von 1991 bis 1996 war er auch Datenschutzbeauftragter von Hessen.

Am Bundesverfassungsgericht war Hassemer von 1996 bis 2008 tätig. Ab 2002 war er Vorsitzender des Zweiten Senats. Den Unterhaltungswert der öffentlichen Verhandlungen hat das ungemein erhöht.

Als Jurist forderte er, dass der Staat das Strafrecht nur als letztes Mittel einsetzen solle. „Ich warne vor Auswüchsen, wenn das Sicherheitsdenken das Strafrecht zu sehr bestimmt“, sagte er 2006 der taz, „denn der Schutz vor Gefahren führt tendenziell zur Maßlosigkeit.“

Nur einmal gab Hassemer in seiner Zeit als Verfassungsrichter ein Minderheitsvotum ab, als er 2008 als einziger Richter die Strafbarkeit des Geschwister-Inzests aufheben wollte.

Zwar blieb Hassemer auch im ersten Verfahren um ein NPD-Verbot in der Minderheit. Gemeinsam mit zwei KollegInnen konnte er aber nach dem V-Leute-Skandal einen Abbruch des Verfahrens erzwingen, da für die Fortführung eine Dreiviertelmehrheit der acht RichterInnen erforderlich gewesen wäre.

Zuletzt arbeitete Hassemer als Ombudsmann für Whistleblower bei Daimler-Benz. C. RATH