STEUERBETRUG
: BGH engt Straffreiheit für Selbstanzeiger ein

KARSLRUHE | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerbetrüger eingeschränkt. Eine Strafbefreiung sei nur möglich, wenn der Täter zur „Steuerehrlichkeit“ zurückkehre, so der BGH in einem gestern bekanntgegebenen Beschluss. So könne ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet. Er muss hinsichtlich aller Konten „reinen Tisch“ machen. (dpa)