urheber, rechte etc.
: Lizenz zum Kopieren

Da haben sich gestern wohl einige die Augen gerieben, als der Bundesrat seine Stellungnahme zur Urheberrechtsnovelle abgab. Die entsprechenden Fachausschüsse hatten die Vorlage dafür geliefert, was unterm Strich eine scharfe Absage an den Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries darstellt: zu industriefreundlich, zu kompliziert und den freien Fluss des Wissens behindernd.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Urheberrechtsnovelle würde in seiner jetzigen Form wohl auf Kosten der Nutzer von Urheberrechten gehen und die Position großer Verlage stärken. Schon die erste Stufe der Urheberrechtsnovelle im Jahr 2003 schwächte die Position der Verbraucher, weil das gesetzlich verankerte Recht auf eine Privatkopie oft nur noch Theorie ist, denn der Kopierschutz darf nicht mehr umgangen werden.

Die gestern im Bundesrat beratene Urheberrechtsnovelle sieht nun vor, die bisher unbürokratische Nutzung wissenschaftlicher Aufsätze abzuschaffen. Sie war bislang durch pauschale Lizenz gestattet. Stattdessen sollen die Nutzer in Zukunft direkt mit den Verlagen Nutzungslizenzen aushandeln. Den Preis dafür könnte jeder Verlag selbst bestimmen. Der Bundesrat hält es nun für „dringend geboten, ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen“. Sonst bestehe die Möglichkeit, dass Deutschland hinter anderen Ländern zurückbleibe.

Sorgen müssten sich nach dem jetzigen Entwurf zum Beispiel auch Seminarleiter machen, die Aufsätze und Texte ihren Studenten elektronisch zugänglich machen. Das Recht auf den „elektronischen Semesterappparat“ soll nämlich Ende des Jahres auslaufen. Danach müssten sich Lehrende für jeden Text, den sie an ihre Studenten weitergeben, eine Lizenz beim Verlag besorgen. „Der Zugang zu Wissen würde sich verteuern“, so die Fachausschüsse. Sie wollen, dass auch der elektronische Versand von Fachartikeln so unkompliziert wie möglich bleibt wie bisher. Änderungen verlangt der Bundesrat auch bei der geplanten Änderung bei Abgaben, die beim Verkauf von Kopiergeräten und Leer-CDs fällig sind. Bundesministerin Zypries will sie auf 5 Prozent des Gerätepreises deckeln. Da bleibt zum Beispiel bei PC-Druckern, die im Laden nur 50 Euro kosten, für die Urheber nicht viel übrig. Ministerin Zypries hat auch schon Gesprächsbereitschaft signalisiert: „Kein Gesetzentwurf ist betoniert.“ Gut wär’s ja. TARIK AHMIA