Innenminister durchleuchten Journalisten

PRESSEFREIHEIT Fotoreporterin Marily Stroux klagt gegen Gesinnungskontrolle vor Innenministerkonferenz

Journalisten, die Ende der Woche über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) unter Vorsitz des Hamburger CDU-Innensenators Christoph Ahlhaus in Hamburg berichten sollen, müssen sich im Vorwege einer so genannten Sicherheitsüberprüfung durch das Bundes- und Landeskriminalamt unterziehen. Die Zustimmung dazu wird auf dem Akkreditierungsformular verlangt. Die freie Bildjournalistin Marily Stroux hat dagegen nun vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geklagt.

Stroux hat damit Erfahrung: Schon beim G 8-Gipfels in Heiligendamm 2008, von dem sie für griechische Zeitungen berichten sollte, war Stroux ebenso wie taz-Reporter Felix Lee eine Akkreditierung zunächst verweigert worden. „Ich hatte 1986 einen Aufruf zum Erhalt der besetzten Häuser in der Hafenstraße unterzeichnet, der auch von kritischen Polizisten unterschrieben worden war“, so ein Grund für die damalige Verweigerung. „Und irgendwann soll ich mal eine Frau mit dem Auto mitgenommen haben, die an einer Aktion gegen Brechmitteleinsätze am Uniklinikum Eppendorf teilgenommen hat.“ Kurz vor dem Gipfel mussten die Sicherheitsbehörden nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts das Berichterstattungsverbot zurücknehmen und Stroux zulassen.

Auch diesmal rechnet sich Stroux’ Anwältin Gabriele Heinecke gute Aussichten aus, die beim Verwaltungsgericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Pflicht zur Überprüfung beantragt. „Die Vorgaben sind absolut verfassungswidrig“, sagte die Juristin der taz. „Was freiwillig aussieht, ist ein Zwang und daran gekoppelt: Was für eine Haltung hab’ ich zu diesem Thema?“

Nach dem G 8-Rechtsstreit hatte die IMK in Bremen voriges Jahr auf die Gesinnungsprüfung verzichtet. Nun die Neuauflage. Ob der Autor dieses Textes von der Konferenz berichten darf, ist noch unklar. „Darüber muss das Landeskriminalamt entscheiden“, sagt Innenbehördensprecher Ralf Kunz. KAI VON APPEN

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