Nicht zur Integration fähig

CDU und SPD verzögern seit Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz. Das verstößt nicht nur gegen EU-Recht, es verkehrt auch ein Signal gegen den Rassismus ins Gegenteil

Die Angst, das Gesetz führte schon bald zu einer Klageflut, ist vollkommen unbegründet

Ausgerechnet Jörg Haider haben wir zu verdanken, dass Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz bekommt. Nachdem der Rechtspopulist im Jahr 2000 an der österreichischen Regierung beteiligt worden war, entschieden sich die EU-Staaten einstimmig zu einer Reaktion: europaweit sollten Antidiskriminierungsgesetze eingeführt werden. Haiders völkischem Ungeist wollte man ein entschlossenes Signal zugunsten von Minderheiten entgegensetzen. Was in vielen Einwanderungsstaaten von den USA über Großbritannien bis zu den Niederlanden längst üblich war, sollte jetzt in ganz Europa Standard werden.

Ein Antidiskriminierungsgesetz erlaubt zivilrechtliche Klagen von Betroffenen, die im Arbeitsleben oder im privaten Rechtsverkehr wegen bestimmter Merkmale benachteiligt werden. Der Kläger kann Schadensersatz verlangen und häufig auch den Abschluss des gewünschten Vertrags. Es wird also willkürliche Benachteiligung dort verboten, wo sie bisher theoretisch erlaubt war: bei privaten Geschäften zwischen Bürgern und Unternehmen. Die Privatautonomie der Unternehmen soll hier etwas beschränkt werden, damit zum Beispiel auch Menschen mit anderer Hautfarbe gleichberechtigt an der Marktwirtschaft teilnehmen können.

So weit, so gut. Doch seit mehr als zweieinhalb Jahren sind die von der EU gesetzten Fristen abgelaufen und Deutschland hat die Vorgaben bis heute nicht umgesetzt. Längst wurde die Bundesrepublik wegen Untätigkeit vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Denn bei kaum einem anderen EU-Projekt ignoriert das Land so andauernd seine Pflichten.

Schlimmer noch: Die mehrjährige Säumigkeit hat die geplante Signalwirkung gegen Rassismus und Diskriminierung im Alltag längst ins Gegenteil verkehrt. Ausgerechnet in Deutschland, wo so viel über die Integrationsdefizite der Zuwanderer geklagt wird, schafft es die Politik nicht, ein zentrales Instrument multikultureller Gesellschaftspolitik umzusetzen.

Das Vorhaben scheint der großen Koalition so unangenehm zu sein, dass sie sich jetzt sogar einen neuen Namen für das Gesetz ausgedacht hat. Statt Antidiskriminierungsgesetz soll es nun Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz heißen – was wohl den Eindruck vermeiden soll, in Deutschland würden derzeit Menschen diskriminiert.

Dabei ist es nicht nur die Neu-Regierungspartei CDU, die bremst. Während der rot-grünen Jahre war es die SPD, die eine Verabschiedung verhinderte. So war das Gesetz bereits 2002 ausgehandelt, da stoppte es der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Er wollte vor der Bundestagswahl keinen Ärger mit Hausbesitzern und Versicherungen. Und als SPD und Grüne im Jahr 2005 einen neuen Anlauf unternahmen, da moserten auch SPD-Ministerpräsidenten so lautstark, dass das Projekt verschleppt wurde, bis es angesichts der vorgezogenen Neuwahl liegen geblieben ist. Der Unwillen gegen das Vorhaben ist also in beiden Volksparteien tief verankert – und die „Bürgerrechtspartei“ FDP ist die heftigste Gegnerin, weil es die Wirtschaft angeblich einschränkt.

Nun sollte so ein Antidiskriminierungsgesetz nicht überbewertet werden. Es ist keine Patentlösung für Integrationsprobleme, sondern eher ein symbolisches Projekt. Es verhindert die offene Diskriminierung, weil diese besonders entwürdigend ist. Wenn sich die rassistische Willkür jedoch hinter geschickten Ausreden versteckt, ist auch in Zukunft nichts zu machen. Außerdem ist ein Antidiskriminierungsgesetz ein zwiespältiges Instrument. Es hilft Minderheiten, sich zu wehren, unterstützt aber auch bestimmte Rollenzuschreibungen. Letztlich werden so Gruppen-Identitäten auf beiden Seiten verstärkt, statt sie aufzuweichen.

Doch darum geht es in Deutschland nicht. Das Antidiskriminierungsgesetz ist bei den Kritikern zum Symbol für vermeintliche Überregulierung und eine unnötige Belastung der Wirtschaft geworden.

Formal wird der Streit um die Frage ausgetragen, ob die deutsche Regelung über die EU-Vorgaben noch hinausgehen soll. Die EU verbietet im Geschäftsleben – also im Restaurant, im Supermarkt oder bei einer Wohnungsgesellschaft – die Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Der rot-grüne Gesetzentwurf weitete diesen Schutz auf fünf zusätzliche Merkmale aus, die im Arbeitsrecht ohnehin gelten: Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung. Die Union fordert eine enge Umsetzung der EU-Vorgaben, während SPD-Justizministerin Brigitte Zypries weiterhin darüber hinausgehen will. Doch dieser Streit ist nur die Fassade, die Kritiker des Gesetzes lehnen in ihrer Rhetorik eigentlich den ganzen Ansatz ab.

Dabei sind ihre Befürchtungen völlig übertrieben. Eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Kläger gibt es schließlich nur, wenn eine Diskriminierung nahe liegt. Da genügt es nicht, dass sich ein Türke beschwert, weil er eine Wohnung nicht bekommen hat. Nach Diskriminierung riecht es erst, wenn ihm gesagt wird, die Wohnung sei vergeben, und gleichzeitig Bewerber mit deutschen Namen zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden.

Auch die Angst vor einer Klageflut ist vollkommen unbegründet. Dies belegt eine schon seit 1981 bestehende Vorschrift, die Diskriminierung von Männern und Frauen im Arbeitsleben verhindert. Dort gibt es exakt die Beweiserleichterungen, die das Antidiskriminierungsgesetz enthalten wird – und im Schnitt ganze fünf Klagen im Jahr.

Der Vorschlag der Koalition macht daraus sogar ein Diskriminierungs-gesetz

Für Integrationspolitik interessieren sich die Kritiker dabei überhaupt nicht. Sie bietet ihnen lediglich die Kulisse für ein ökonomisches Schattenboxen. Auch das ist peinlich und der Sache wirklich nicht angemessen.

Man hätte mit einer engen Umsetzung der EU-Regelung vielleicht sogar leben können. Aber der Kompromiss, der sich nun zwischen SPD und CDU abzeichnet, ist wirklich schlimm. Für manche Gruppen, nämlich Alte und Behinderte, stellt die CDU ihre ökonomischen Befürchtungen zurück, während sie bei anderen – Schwule und Lesben, Muslime und Juden – hart bleibt. So wird aus dem angeblichen Gleichbehandlungsgesetz sogar ein ausgesprochenes Diskriminierungsgesetz.

Natürlich will auch die Union nicht, dass Muslime und Juden im Restaurant oder beim Bäcker diskriminiert werden, und vermutlich wird es auch in Zukunft keine entsprechenden Schilder am Eingang geben. Doch es ist schon erbärmlich, wenn nun in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen wird, das ausgerechnet einige der am stärksten von Diskriminierung betroffenen Gruppen vom vollen Schutz ausschließt.

Wer von Einbürgerungswilligen ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und zur Selbstbestimmung von Homosexuellen fordert, gibt ein ziemlich schwaches Bild ab, wenn er den eigenen Wählern an diesen Punkten überhaupt nichts zumuten will. CHRISTIAN RATH