BELGIEN
: Sterbehilfe nach Geschlechtsumwandlung

BRÜSSEL | Ein Belgier, der mit den seelischen und körperlichen Folgen einer Geschlechtsumwandlung nicht fertig wurde, hat in seinem Heimatland Sterbehilfe erhalten. Der Patient war vor 44 Jahren als Frau geboren worden, berichteten belgische Medien. Da er sich in seinem Körper niemals wohl fühlte, ließ er sich zwischen 2009 und 2012 das Geschlecht umwandeln. Die Prozedur brachte allerdings nicht die ersehnte Linderung: Der Mann habe seine Brust als verstümmelt und seinen Penis als Fremdkörper empfunden, heißt es in den Berichten. Belgien besitzt im internationalen Vergleich ausgesprochen weitgehende Gesetze über Euthanasie, die sehr viel zulassen. Die aktive Sterbehilfe ist in dem Land erlaubt, auch unerträgliche psychische Qual als Grund für Sterbehilfe ist zulässig. „Es war eine Mischung zwischen physischem und psychischem Leiden“, sagte der Brüsseler Arzt, der den Tod des Mannes medizinisch begleitete. Alle gesetzlichen Auflagen seien erfüllt worden, da der Patient sich ein halbes Jahr lang habe beraten lassen, sagte der Arzt.

Allerdings gibt es auch in Belgien immer wieder heftige Debatten über die Grenzen für die Sterbehilfe-Praxis. Anfang des Jahres hatte der Fall 45-jähriger Zwillinge für Aufsehen gesorgt. Die Männer waren taub zur Welt gekommen und erblindeten später als Erwachsene. Ärzte waren in ihrem Fall unterschiedlicher Meinung, was unter „unerträglichem Leiden“ zu verstehen sei. Erst nach längerer Suche fanden die Zwillingsbrüder Mediziner, die ihnen tödliche Medikamente verabreichten. (epd)