Zeugen in zwei Stufen

RECHT Vorerst doch nur kleine Jehova-Anhörung

Gebremst nimmt der Rechtsausschuss die weitere Beratung über die Zeugen Jehovas (ZJ) auf. Statt einer großen Anhörung mit Aussteigern und Angehörigen der fundamentalistischen, gewaltfreien Religionsgemeinschaft, wird es am 14. April nur eine Befragung von Sachverständigen der Berliner Senatsverwaltung geben. „Wir wollen zunächst sehen, ob die gleiche Rechtslage uns zwingt, wie die zu handeln“, so Horst Frehe, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Sollte sich dabei Spielraum für das Bremer Verfahren ergeben, werde die ursprünglich angekündigte große Anhörung stattfinden.

Berlin hatte sich in den 1990er Jahren mit allen rechtlichen Mitteln und durch alle Instanzen dagegen gewehrt, die ZJ als Körperschaft anzuerkennen – allerdings vergeblich: Im Jahr 2006 musste Berlin schließlich der Religionsgemeinschaft den begehrten Status verleihen. Zwölf weitere Bundesländer haben deren Antrag bislang stattgegeben.

BES