Klage gegen Heim abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) in Karlsruhe hat eine Klage gegen das geschlossene Heim in der Feuerbergstraße aus formellen Gründen abgewiesen, inhaltlich jedoch über die Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung nicht entschieden. Der Bergedorfer Familienrichter Olof Masch hatte das BVerG im Oktober vorigen Jahres angerufen, weil er Zweifel hatte, ob die Einweisung eines 14-Jährigen in eine geschlossene Unterbringung als verfassungskonform angesehen werden kann. Das Verfassungsgericht teilte gestern in einer kurzen Begründung mit, die so genannte Richtervorlage sei als unzulässig abgewiesen worden, da sie die hohen Anforderungen einer inhaltlichen Begründung einer solchen Vorlage nicht erfüllte. Inhaltlich sei über das Heim nicht entschieden worden.

Das Familien-Interventionsteam der Sozialbehörde hatte die Einweisung des Jungen beantragt, Masch als zuständiger Richter am Familiengericht Bergedorf hatte nach Medienberichten über katastrophale Zustände in der Feuerbergstraße allerdings Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme und lehnte sie ab. Unter anderem waren Kinder mit Medikamenten ohne Zustimmung ruhig gestellt oder Aids-Tests ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommen worden. TAZ/DPA