VW-AFFÄRE
: Strafbefehl gegen Helmuth Schuster

WOLFSBURG | In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen ist ein Strafbefehl gegen den Škoda-Expersonalchef Helmuth Schuster erlassen worden. Er soll wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue, Beihilfe zum Betrug und Bestechlichkeit zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt werden. Der Strafbefehl wurde vom Amtsgericht Wolfsburg erlassen. Schuster habe dagegen Einspruch eingelegt, so dass eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht möglich sei, hieß es. Schuster gilt als eine der Schlüsselfiguren der VW-Affäre. (dpa)