Ermittlungsverfahren gegen Polizisten: 8 von 1.000

In Berlin gab es 2013 knapp tausend Verfahren gegen Polizeibeamte. Allerdings kam es nur in acht Fällen zu Verurteilungen.

Polizisten halten zusammen. Bild: dpa

BERLIN dpa | Ermittlungsverfahren gegen Berliner Polizisten werden in den allermeisten Fällen eingestellt. Bei knapp tausend Ermittlungs- und Strafverfahren im Jahr 2013 gab es acht Verurteilungen. Das teilte die Justizverwaltung in einer Antwort auf eine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer mit, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In etwa der Hälfte der Verfahren ging es um Körperverletzung im Amt. Ansonsten wurden Polizisten oft wegen Beleidigung, Bedrohung oder Strafvereitelung angezeigt. Die Zahlen für 2014 lagen noch nicht vor.

Insgesamt wurden 959 Verfahren eingestellt. Zwölfmal gab es Freisprüche. Acht Polizisten wurden verurteilt: darunter zwei wegen Körperverletzung, vier wegen Taten wie Beleidigung, Sachbeschädigung oder Diebstahl und einer wegen eines Delikts im Straßenverkehr.

Bekannt ist, dass die Justiz Polizisten nur schwer Straftaten nachweisen kann, weil es außer dem Opfer oft keine Zeugen für Übergriffe gibt und andere Polizisten ungern gegen Kollegen aussagen. Verurteilungen gab es allerdings in manchen Fällen, wenn jemand mit seinem Handy das Geschehen mitgefilmt hatte.

Anderseits werden viele Polizisten von Straftätern oder Demonstranten angezeigt, ohne dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Immer wieder gibt es Fälle, bei denen Demonstranten sich Anordnungen der Polizei widersetzen, und sich nachher auch per Anzeige gegen ein vermeintlich zu hartes Durchgreifen wehren.

Lauer kritisierte im Blog der Piraten-Fraktion, besonders die Senatsinnenverwaltung habe seine Anfrage zunächst abgeblockt und falsche Zahlen geliefert. Ein Abgeordneter der Regierungspartei SPD habe Zahlen erhalten, die ihm als Vertreter der Opposition verweigert worden seien. Lauer schrieb von einem „Gipfel an Unverschämtheiten, die mir im Rahmen der Antworten auf meine parlamentarischen Anfragen durch die Senatsverwaltung für Inneres schon geboten wurden“.

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