Bewährung für Kannegießer

MAGDEBURG dpa ■ Im Untreueprozess gegen den früheren Fraktionschef der rechtsextremen DVU im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dieter Kannegießer, hat das Amtsgericht Magdeburg gestern eine Bewährungsstrafe von acht Monaten ausgesprochen. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige sich in vier Fällen der Untreue und in einem Fall der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht hat. Unter seiner Verantwortung sollen 2000 und 2001 Fraktionsgelder in Höhe von mehreren zehntausend Euro unrechtmäßig verwendet worden sein. Die DVU war von 1998 bis 2002 im Landtag vertreten. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für ein Jahr auf Bewährung plädiert hatte.