BND-Kooperation mit der NSA: Undurchsichtiger Datenhandel

Erst jetzt wird bekannt: Nach 9/11 haben die Deutschen eine Vereinbarung mit der NSA getroffen. Das Ausmaß des Austauschs schockt die Kontrolleure.

„Nicht schlimm, es ist richtig“: Georg Streiter über die Zusammenarbeit von BND und NSA Bild: reuters

BERLIN taz | „Uneingeschränkte Solidarität“ hatte Kanzler Gerhard Schröder (SPD) den USA nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 zugesichert. Erst seit diesem Wochenende weiß die Öffentlichkeit, dass diese auch die millionenfache Weitergabe von Daten durch den Bundesnachrichtendienst an sein US-Pendant NSA beinhaltet.

Laut einem vom Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden ans Licht gebrachten Dokument, das der Spiegel abdruckte, geht es um mehrere Hundert Millionen Telefon- und Internetverbindungsdaten pro Monat – die, wie der BND beteuert, aber nicht in Deutschland erhoben würden, sondern vielmehr die Kommunikation von Ausländern im Ausland beträfen, „insbesondere in Krisengebieten“.

Eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit am BND-Standort im bayerischen Bad Aibling wurde schon im Jahr 2002 geschlossen, wie nun erst bekannt wurde.

Laut BND-Gesetz ist eine Weitergabe solcher Informationen aber nur möglich, wenn es „zur Wahrung außen- und sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist und das Bundeskanzleramt seine Zustimmung erteilt hat“.

Elf Jahre und zwei Regierungswechsel später hat an diesem Montag nun der Vizesprecher der schwarz-gelben Bundesregierung, Georg Streiter, diese Praxis verteidigt. Dass der BND bei der Auslandsaufklärung mit der NSA zusammenarbeite, sei „nicht schlimm, es ist richtig“. Auch er beteuerte, dass die an die NSA weitergereichten Daten nicht von Deutschen stammten und auch nicht aus Leitungen in Deutschland kämen. „Es gibt keine millionenfache Grundrechtsverletzung durch deutsche Geheimdienste“, sagte Streiter.

Überraschung über Umfang der weitergegebenen Daten

Dass es über die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA seit 2002 eine Vereinbarung gebe, sei nicht nur der Regierung bekannt, sondern auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags, so Streiter; veröffentlichen könne man das Geheimdokument nicht.

Hört man sich im Parlamentarischen Kontrollgremium um, das den Geheimdiensten auf die Finger schauen soll, ist mehreren Mitgliedern weder die Vereinbarung von 2002 bekannt noch die Tatsache, dass gleich millionenfach Verbindungsdaten vom BND an die NSA weitergereicht werden. „Dass die Geheimdienste zusammenarbeiten, war klar, aber der Umfang der weitergegebenen Daten überrascht mich“, sagt Gisela Piltz, die für die FDP in dem Gremium sitzt.

Die nun bekannt gewordene Vereinbarung ist für Piltz neu – ebenso geht es Hans-Christian Ströbele von den Grünen, dem dienstältesten Mitglied des Kontrollgremiums. Am kommenden Montag trifft sich das geheim tagende Gremium zu seiner nächsten Sondersitzung in der NSA-Ausspähaffäre. Ein weiterer Termin ist für den 19. August angesetzt.

Der massivste Verdacht ist weiter nicht vom Tisch: dass die NSA oder von ihr beauftragte Firmen selbst Daten aus Deutschland abgreifen. Ob und inwieweit die NSA dies mache, könne die Regierung weiterhin nicht sagen, so Streiter am Montag. „Vielleicht ändert sich das einmal“, sagte er mit Blick auf die seit Wochen laufenden Anfragen an die USA.

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