Libanesische Hisbollah auf EU-Terrorliste: Viel Symbolpolitik, wenig Konsequenz

Die Erklärung der EU war dürftig. Wie sie den militärischen Arm der libanesischen Hisbollah sanktionieren will, bleibt deshalb ein Rätsel.

Viele Arme der Hisbollah. Doch welcher ist zivil, welcher militärisch? Bild: dpa

BERLIN taz | Normalerweise wird ein Beschluss der EU-Außenminister in der angemessenen Form einer politischen Erklärung gegenüber der Presse kundgetan. Für die Entscheidung, die libanesische Hisbollah respektive ihren bewaffneten Arm auf die Terrorliste der EU zu setzen, gilt das allerdings nicht. Verwiesen wird in Brüssel stattdessen auf einen dürren Satz der Außenbeauftragten Catherine Ashton.

Dort heißt es: „Angesichts der Sorgen über die Rolle der Hisbollah sind wir übereingekommen, den militärischen Arm auf die Liste der Terrororganisationen zu setzen.“ Der Dialog mit den politischen Parteien im Libanon, die Hisbollah eingeschlossen, sei davon nicht betroffen.

Es stellt sich die Frage, wie die EU die Unterscheidung zwischen zivilem und militärischem Arm treffen will. Die Schiitenorganisation selbst weist diese Unterscheidung zurück: „Die Hisbollah ist eine einzige große Organisation, wir haben keine voneinander getrennten Flügel“, lässt sich Hisbollah-Sprecher Ibrahim Mussawi von Spiegel Online zitieren. In der Tat ist es für Außenstehende praktisch unmöglich zu erkennen, wo der zivile Flügel der Organisation aufhört und der militärische beginnt. Selbst wenn man unterstellt, dass die europäischen Regierungen jetzt noch die juristischen Details ausarbeiten, nach denen man Sanktionen gegen die Hisbollah wie Kontosperrungen, Einreise- oder Propagandaverbote verhängen kann, wird vieles an dem Beschluss nur Symbolik bleiben.

Die Behörden in Deutschland werden jedenfalls vor der Frage stehen, ob sie Sammlungen für „mildtätige Zwecke“, die Schiiten im Südlibanon zugute kommen sollen, künftig verbieten. Die militärische Struktur der Hisbollah ist aber definitiv nicht auf Sammlungen von Sympathisanten in Deutschland angewiesen. Ihre militärische Kapazität, die sie seit 1982 im Widerstand gegen die israelische Besetzung des Südlibanon und im Krieg gegen Israel von 2006 aufgebaut hat, bleibt unberührt.

Entwaffnung nicht vorgesehen

Von rein politischer Symbolik dürfte die EU-Entscheidung auch da sein, wo sie als Protest gegen die militärische Hilfe der Hisbollah für das Assad-Regime interpretiert wird. Die syrische Opposition sieht darin zwar schon einen ersten Schritt, „um die Intervention der Miliz in Syrien zu stoppen“ und Hisbollah-Führer vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen. Doch praktisch wird niemand die Hisbollah-Milizionäre an einem Kampfeinsatz in Syrien hindern können. Und im Libanon selbst ist nicht einmal die Armee stark genug, um der Hisbollah militärisch Paroli zu bieten.

Militärisch sind europäische Verbände im Rahmen der Unifil-Mission im Libanon mit über 11.0000 Soldaten eingebunden. Eine ihrer zentralen Aufgaben sollte es sein, Waffenlieferungen aus dem Iran über Syrien oder über See an die Hisbollah zu unterbinden. Eine Entwaffnung der Schiitenmiliz sieht das Mandat aber nicht vor. Nach israelischen Angaben verfügt die Hisbollah längst wieder über ein beträchtliches Arsenal an Raketen und Granatwerfern. Eine unmittelbare Konfrontation haben Hisbollah- und Unifil-Verbände bisher noch stets vermieden.

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