Innensenator Mäurer will helfen: Nirgends Spaßverderber

Veranstalter von unkommerziellen Freiluft-Partys fühlen sich kriminalisiert, spontane Feiern würden ohne Grund aufgelöst.

Eine Aktion auf der Breminale forderte das Ende der "Kriminalisierung" von Freiluft-Partys. Bild: privat

Sommerwetter, Wochenende. Das lädt zum Feiern ein. Womöglich wird draußen, irgendwo im Industriegebiet oder auf einer Brache, eine Party steigen – selbstorganisiert und spontan. Irgendwer schafft einen Stromgenerator heran, die eine hat Boxen, der andere Disko-Lichter.

In der Stadt hat sich in den letzten Jahren eine alternative Outdoor-Party-Szene entwickelt – „aus Mangel an coolen Locations“, sagt Akifa Taksim vom Kulturkollektiv „Zuckerwerk“, aus dessen Umfeld auch unkommerzielle Outdoor-Partys geschmissen werden. „Vor allem ist es eine eigenständige Kulturform, die sich Raum selbstbestimmt aneignen will“. Doch so sonnig, wie das klingt ist das nicht.

„Die Leute überlegen es sich doppelt und dreifach“, sagt Taksim. Veranstalter müssten mit Anzeigen rechnen, die Polizei löse jede Party auf, von der sie mitbekomme, sagt Taksim. Das Problem erreichte in den letzten Tage die Landespolitik.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bekundete Party-Solidarität: „Ich habe Verständnis für das Bedürfnis junger Menschen, friedlich und auch mal in größeren Runden miteinander draußen zu feiern“, sagte er. Und: Es sollen nun Flächen vorgeschlagen werden, auf denen draußen gefeiert werden könne. Das Bauressort werde das dann prüfen und den Ortsämtern und Beiräten vorlegen.

Gefordert hatte das unter anderem der jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion, Cindi Tuncel. Er hatte die „Verdrängungstaktik“ kritisiert und auf das Beispiel Zürich verwiesen, wo es mit der „Jugendbewilligung“ ein deutlich vereinfachtes Anmeldeverfahren für unkommerzielle Partys gibt – und auf Halle: Dort sind spezielle Flächen für Spontan-Partys ausgewiesen.

Entwickelt hatte sich die öffentliche Diskussion, nachdem am vorletzten Wochenende gleich drei Partys aufgelöst wurden. Drogen seien sichergestellt und Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Ruhestörung erstattet worden, berichtete die Polizei. Insgesamt sollen 450 Gäste auf den Partys gewesen sein – auf einer Grünfläche an der Stromer Landstraße, in einem kleinen Waldstück nahe der Senator-Apelt-Straße und in einem Baustellenbereich zum Neubau der Autobahn 281. Am letzten Wochenende dann blieb es ruhig, der Weser-Kurier berichtete, dass die Polizei Party-Orte abgefahren sei. „Ungenehmigte Freiluft-Partys“ hätten die Beamten „besonders im Blick“, hieß es da.

Akifa Taksim sprich in diesem Zusammenhang von „Kriminalisierung“. Bei den unkommerziellen Partys würden Getränke zum Selbstkostenpreis verkauft. „Bei allen Partys, auf denen ich war, wurde der Müll nachher weggesammelt“, sagt Taksim. Auch Ruhestörung ist in ihren Augen nur ein Vorwand. „Die Polizei löst Partys auch auf, wenn sie am Stadtrand auf der grünen Wiese stattfinden.“

Auf der Breminale gab es deshalb eine Aktion. „Wir haben nichts zu feiern“, stand auf einem Schild. Ein junger Mann kippte Bier ins Gras. „Was spricht dagegen, öffentlichen Raum zu nutzen, wenn es niemanden einschränkt? Wer entscheidet, wie und von wem ein öffentlicher Raum genutzt werden kann?“, fragt das „Zuckerwerk“ in einer Stellungnahme. Darin wird auch gefordert, dass keine vorherige Anmeldung nötig sein soll und die Wahl der Örtlichkeiten eigenverantwortlich laufe.

Ähnlich sieht das SPD-Innenpolitiker Sükrü Senkal. Vom Innensenator will er nun einen mündlichen Bericht auf der nächsten Deputationssitzung – darüber, welche zwingenden rechtlichen Auflagen es überhaupt geben müsse. „Wichtig ist doch eigentlich nur, dass die Störung von Anwohnern vermieden wird und dass mögliche Müllprobleme gelöst werden“, sagte Senkal.

Vorwürfe, Outdoor-Partys würde „kriminalisiert“, seien nicht gerechtfertigt, so Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innensenators: „Nicht-kommerzielle Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.“ Sie seien möglich, wenn niemand gestört wird und keine Gefährdungen bestehen. Allerding müsste der Eigentümer der Fläche zustimmen – eine Privatperson oder der, der eine öffentliche Fläche bewirtschaftet, wie die Wirtschaftsförderung Bremen oder der Umweltbetrieb.

Ob überhaupt Auflagen erteilt werden müssen, entscheide das Stadtamt anhand des Einzelfalles, so Gerdts-Schiffler. Restriktionen seien nur aus Gründen der Sicherheit nötig. Nur bei kommerziellen Veranstaltungen seien weit reichende Auflagen zu erfüllen wie Ausschank-Konzessionen.

Auch die Polizei sagt von sich, sie sei „kein Spaßverderber“ und schreite nur bei Ruhestörung oder Vermüllung ein.

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