Kampf ums Leistungsschutzrecht: Drucksache 17/11470 unter Beschuss

„Verteidige dein Netz!“: Google startet eine Kampagne gegen ein Gesetzesvorhaben des Deutschen Bundestags. Sie kommt genau zur rechten Zeit.

Kampagne gegen Gesetze: Google. Bild: reuters

BERLIN taz | Zumindest das Timing war perfekt. Als Google am Dienstagmorgen mit seiner Kampagne „Verteidige Dein Netz“ gegen das geplante Leistungsschutzrecht für die deutschen Printverlage ernst machte, lag der Gegenspieler gerade erst im Bett.

Und das auch noch im Heimatland des Internetkonzerns: Springers „Außenminister“ Christoph Keese, der für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Lobbyarbeit für ein eigenes Leistungsschutzrecht seit über drei Jahren mit Verve koordiniert, weilt derzeit in den USA. Am Donnerstag will der Deutsche Bundestag den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums in erster Lesung debattieren, doch im Verlegerlager hatte offenbar niemand mehr mit einer so deutlichen Reaktion von Google gerechnet.

Der Beinahe-Monopolist wäre von einer solchen Ergänzung des Urheberrechts am stärksten betroffen. Mit dem Gesetz sollen Presseverlage wie heute bereits Musik- und Filmproduzenten ein besonderes Schutzrecht auf das „Gesamtkunstwerk“ Zeitung oder Zeitschrift inklusive Onlineauftritt erhalten.

Dies soll ihnen helfen, die gewerbliche Weiternutzung ihrer Publikationen durch Dritte im Internet zu unterbinden beziehungsweise derartige „Mitnutzer“ zur Kasse zu bitten. Suchmaschinen und so genannte News-Aggregatoren sollen sich laut Entwurf künftig von den Verlagen genehmigen lassen müssen, kurze Textanrisse aus deren Zeitungen in ihren Suchindex aufzunehmen – und auch dafür zahlen.

„Kleines Leistungsschutzrecht“

Die Bundesregierung hatte auf Druck der kriselnden Verlagsbranche das Leistungsschutzrecht schon 2009 in den Koalitionsvertrag geschrieben, sich dann aber lange bitten lassen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf ist nach den Worten der zuständigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lediglich ein „kleines Leistungsschutzrecht“ geplant, das längst nicht so weit geht, wie es die Herren der Zeitungen gerne gehabt hätten.

Die bloße Verlinkung bleibt vom Leistungsschutzrecht ausgenommen. Strittig sind dagegen die so genannten Snippets – mehr oder weniger lange Textanläufe, zum Teil mit Bildern, die von den Ergebnislisten von Google News und anderen News-Aggregatoren zusammengewürfelt werden.

Als blanke Linkliste sähe Google News ziemlich mau aus, was die heftige Reaktion des Konzerns erklärt, der sich stets als netter Dienstleister zu verkaufen versucht. „Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst?“, fragt nun jede deutsche Google-Startseite ein bisschen scheinheilig und fordert „Verteidige Dein Netz“.

Die Suchmaschine verweist in ihrer Argumentation darauf, dass die Verlage ihre Artikel schließlich freiwillig und zudem meist gratis ins Netz stellen – sollte man diese „nicht mehr verwenden dürfen, wird das Suchen und Finden von Informationen im Internet massiv gestört“.

Falscher Bühnenzauber

Doch in der schnöden Realität geht es natürlich um Geld. Viel Geld. Denn so richtig Googles Hinweis ist, dass man allein mit Google News weltweit jeden Monat für rund eine Milliarde der begehrten „Klicks“ sorgt: Ohne dieses auswertbare Basisangebot im Netz würde Google wohl kaum ein attraktiver Platz für Onlinewerbung sein. Der Konzern verweist nun darauf, dass Google News werbefrei sei – doch auch dieses spezielle Suchangebot existiert nur auf dem Rückgrat der anderen, sehr wohl mit Anzeigen gesegneten Seiten.

Für die Verfechter des Leistungsschutzrechts (LSR) bleibt trotz Google-Kampagne alles beim Alten: „Inhaltlich sind Googles Punkte haltlos. LSR schadet Netz und Vielfalt nicht. LSR für Musik gibt es seit 50 Jahren, und Musik boomt im Netz“, twitterte LSR-Lobbyist Keese am Dienstagmorgen – also mitten in seiner Nacht – aus Übersee.

Außerdem sei Google unfair, so der indirekte Vorwurf des Springer-Manns: „In Medien sind mehr kritische Berichte über LSR erschienen als positive. Das ist Freiheit – Google hingegen setzt Marktmacht als Waffe ein.“ Das klingt gut, ist aber falscher Bühnenzauber: Viele Verlage haben ihre Kampagne für das Recht erfolgreich über die eigenen Blätter gespielt.

19 Minuten Debatte

Google hatte dagegen bislang eher auf „normalen“ Lobbywegen seinen Einfluss geltend zu machen versucht. Für die Pro-Leistungsschutz-Fraktion gilt denn auch die nimmermüde „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL) als zumindest von Google mitgesteuert.

Dass der Konzern nun neben den netzpolitisch interessierten Kreisen auch alle anderen NutzerInnen agitiert, bringt eine neue Qualität in die Auseinandersetzung. Google bittet unter der Rubrik „Misch Dich ein!“ nämlich zwei Tage vor der Parlamentsdebatte auch, man möge sich direkt an die Abgeordneten wenden – praktische Abgeordnetensuche inklusive.

„Ich finde es schwierig, wenn kurz vor der Bundestagssitzung so eine Kampagne losgetreten wird“, kritisiert Tabea Rößner von den Grünen die Google-Kampagne. „Natürlich kann sich Google einmischen – aber das ist doch sehr durchsichtig und lenkt vom Kern der Debatte ab.“ Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich erstaunt, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen versuche, die Meinungsbildung zu monopolisieren.

Eigentlich wollte die Bundesregierung das als Drucksache 17/11470 firmierende Leistungsschutzrecht ganz dezent im Mammutprogramm der laufenden Sitzungswoche mit verklappen – am Donnerstag sind für den Tagesordnungspunkt 19 ganze 30 Minuten Debatte am späten Abend vorgesehen.

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