Innenministerium legt Medaillenziele offen: Olympiavorgaben nicht erreicht

Bislang hielt Innenminister Friedrich die olympischen Zielvorgaben geheim. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht mit einem Zwangsgeld drohte, legt er sie nun offen.

Der zerknautschte Innenminister in London: Seine Medaillenvorgaben wurden bei weiem nicht erreicht Bild: dpa

BERLIN rtr | Bei den Olympischen Spielen in London sollten die deutschen Athleten nach den Vorstellungen ihrer Funktionäre insgesamt 86 Medaillen erringen, 28 davon in Gold. Dies sieht die Zielvereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und den Fachverbänden vor, die das für den Sport zuständige Bundesinnenministerium am Freitag veröffentlichte.

Die Vorgaben haben die deutschen Sportler in London allerdings nicht annähernd erreicht und können dies auch in den noch verbleibenden Tagen bis Sonntag nicht mehr schaffen. Bis zum Freitagabend hatte das deutsche Team zehn Goldmedaillen, 18 Silbermedaillen und 14 Bronzemedaillen gewonnen.

Nur beim Tischtennis und im Kanu wurden die vereinbarten Ziele erreicht. Zahlreiche Vorgaben sind dagegen zu optimistisch formuliert worden. So sollten die Schwimmer acht Medaillen holen, auch im Handball wurde auf eine Goldmedaille spekuliert. Tatsächlich waren deutsche Handballer in London gar nicht vertreten und die Schwimmer holten durch Thomas Lurz über zehn Kilometer im Freiwasser lediglich eine Silbermedaille.

Die Zielvorgaben, die alle vier Jahre mit den 33 Sportverbänden (26 Sommer, 7 Winter) ausgehandelt werden, sind die Grundlage für die Verteilung der Fördermittel durch das Innenministerium. Sie waren bislang ungeachtet zahlreicher Anfragen und Klagen geheimgehalten worden.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich verteidigte dies. Seine Aufgabe sei es, sich für die schutzwürdigen Belange des Sports einzusetzen, sagte er. „Dazu gehörte, im Rahmen des presserechtlichen Auskunftsverfahrens die erbetenen Auskünfte nicht zu erteilen.“ Nach dem Ende der Olympischen Spiele werde das Ministerium gemeinsam mit den Vertretern der Sportverbände „nach einer sorgfältigen sportfachlichen Analyse die notwendigen Schlüsse für die zukünftige Sportförderung ziehen“.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dem Ministerium am Donnerstag mit einem Zwangsgeld gedroht, sollte es nicht umgehend die Medaillen-Ziele veröffentlichen. Für den Fall, dass die Informationen nicht bis Freitag um 15 Uhr bereitgestellt werden, wurde eine Strafe von 10.000 Euro festgesetzt.

Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Thomas Bach, betonte, dass es keinen Automatismus zwischen Medaillen und der Zuwendung öffentlicher Fördermittel gebe. Er dankte Friedrich dafür, die Vorgaben so lange geheimgehalten zu haben. Eine „vorzeitige Veröffentlichung“ hätte die Vorbereitung von Athleten und Sportverbänden beeinträchtigen können, erklärte Bach.

Nun kurz vor Abschluss der Spiele bestehe keine Notwendigkeit mehr, die Medaillenziele vertraulich zu behandeln. „Wir hätten sie im Rahmen der von uns seit langem angekündigten umfassenden Analyse der Ergebnisse von London ohnehin öffentlich gemacht“, sagte Bach.

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