Schiedsgericht-Anhörung im Fall Armstrong: Eine schwere Etappe droht

Lance Armstrongs Hoffnungen auf ein schnelles Ende seines Dopingverfahrens bleiben unerfüllt. Ausgerechnet sein Ex-Teamchef Bruyneel ermöglicht nun ein Schiedsgerichtverfahren.

Champagner werden diese beiden Herren wohl so schnell nicht mehr zusammen trinken: Johann Bruyneel und Lance Armstrong bei der Tour de France 2005. Bild: dpa

CAP D'AGDE dpa | Lance Armstrong hat im laufenden Dopingverfahren einen weiteren Rückschlag erlitten. Nach den heftigen Anschuldigungen durch die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA wird es zur Anhörung vor einem Schiedsgericht kommen, bei dem voraussichtlich auch erstmals Beweise offengelegt und Belastungszeugen gehört werden.

Diesen Schritt erzwang ausgerechnet Armstrongs ehemaliger Teamchef Johan Bruyneel, der in der Causa ebenfalls angeklagt ist und gegen die Doping-Vorwürfe nun Protest eingelegt hat. Über das weitere Vorgehen und eine mögliche lebenslange Sperre entscheidet ein Sportgericht. Armstrongs Hoffnungen auf ein schnelles Ende des Verfahrens haben sich damit vorerst nicht erfüllt.

„Ich kann bestätigen, ein Schiedsgerichtsverfahren verlangt zu haben und die Anschuldigungen der USADA anzufechten“, teilte der Belgier am Samstag auf seiner Homepage mit. Die USADA hatte kurz zuvor ihrerseits über den Schritt informiert. Bruyneel, der auf seine Teilnahme bei der diesjährigen Tour de France verzichtete, hofft bei der Anhörung auf die Bestätigung, „dass es bei dem Fall nie so weit hätte kommen dürfen“, schrieb er weiter.

Armstrong, Bruyneel sowie vier weitere Ärzte und Betreuer der früheren Teams US Postal und Discovery Channel waren im Juni von der USADA angeklagt worden. Drei von ihnen – darunter der als „Dottore EPO“ bekannte italienische Mediziner Michele Ferrari – ließen nach jüngsten Angaben der Agentur eine Einspruchsfrist ablaufen.

Prozess kann für Armstrong fatale Folgen haben

Von dem ganzen Verfahren will Ferrari nun aber nichts wissen: Er sei weder offiziell über die Anschuldigungen informiert worden, noch sei er überhaupt in irgendwelche Doping-Praktiken involviert gewesen, verkündete der frühere Armstrong-Arzt auf seiner Homepage.

Für Ex-Radstar Armstrong könnte ein Prozess fatale Folgen haben – neben einer lebenslangen Sperre und der Aberkennung seiner Siege bei der Tour der France droht ihm auch die endgültige Brandmarkung als Doper. Der Rekordsieger bei der Frankreich-Rundfahrt hat jegliche Manipulation stets bestritten. Einige seiner Ex-Teamkollegen, die die USADA wohl vor Gericht zitieren wird, behaupten das Gegenteil.

Derzeit ist bei einem Amtsgericht in seiner Heimatstadt Austin eine Klage Armstrongs auf Einstweilige Verfügung anhängig. Der Texaner will die USADA zwingen, das Verfahren gegen ihn abzubrechen. Der momentan gesperrte Sportler – der nach seiner Rad-Karriere bei Triathlon-Wettkämpfen starten wollte – argumentiert, die Agentur habe nicht die Kompetenz, ihn zu sanktionieren.

Zuletzt hatte die Causa Armstrong auch US-Politiker auf den Plan gerufen. Der Kongressabgeordnete Jim Sensenbrenner stellte das Vorgehen der USADA und die Folgen für Steuerzahler infrage. Sein Kollege – der ehemalige Präsidentschaftskandidat – John McCain versprach der Agentur im Verfahrern dagegen „volle Unterstützung“.

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