Atomkritiker klagt Doktortitel ein: Gestatten, Dr. Holger Strohm

Die Bremer Universität muss Holger Strohm, Atomkraftkritiker der ersten Stunde, den Doktortitel verleihen. Er hat dafür sechs Jahre gekämpft – mit einer Klage.

Darf sich nun endlich „Doktor“ nennen: Holger Strohm. Bild: Ulrike Schmidt

BREMEN taz | Die Bremer Uni hat Holger Strohm diese Woche mitgeteilt, dass sein Promotionsverfahren seit Frühjahr 2007 erfolgreich abgeschlossen ist. Dazu hat das Bremer Verwaltungsgericht die frischgebackene Elite-Uni verurteilt (Az. 6 K 321 /09). Die Urkunde werde ausgestellt, sobald die Publikation seiner Dissertation über Lehrergewalt sichergestellt ist, heißt es im Schreiben an Strohm weiter. Erst danach dürfe er sich Doktor nennen.

Damit kehrt das abnorme Promotionsverfahren nach jahrelangem Streit zur akademischen Ordnung zurück. „Ich habe denen die Bestätigung vom Verlag bereits zugeschickt“, so Strohm am Donnerstag zur taz. Strohm ist eine Figur der Zeitgeschichte.

Anfang der 1970er sorgt er dafür, dass der Umweltschutz öffentliche Aufmerksamkeit bekommt – als Publizist und als Netzwerker, der es versteht, Politiker wie den kanadischen Premier Pierre Trudeau oder den schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme für sein Anliegen zu gewinnen. Auch Mao Zedong war ihm zugetan.

Strohms Hauptwerk „Friedlich in die Katastrophe“ verhilft der Anti-Atomkraft-Kritik seit 1971 zu einem seriösen Fundament. In seiner Synthese von Umwelt- und Friedensbewegung liefert er zudem die Raison d’être der Grünen. Strohm sieht sich fortan als einer, den Energie-Industrie und Behörden versuchen zu stoppen. Berufsverbote werden ihm auferlegt. Zugleich entwickelt er ein enormes Faible für Verschwörungstheorien. Zensur vermutet er überall. Die Vorgänge um seine Dissertation schienen ihm lange auf irritierende Weise recht zu geben.

Strohm lebt in Mölln und Portugal, verwurzelt ist er in Hamburg. Dort hat er studiert, dort wirkte er Ende der 1990er mit unklarem Status am Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften von Professor Peter Struck mit. Der wollte Strohms Arbeit nicht betreuen, aber die Dissertation auch nicht verhindern.

Viel Schaum vorm Mund

Darum fährt er mit ihm 2002 nach Bremen – wo er sie dem Pädagogikprofessor Johannes Beck unterjubelt, der damals kurz vor der Emeritierung steht. Beck gehört zu den Gründungsprofessoren der Bremer Universität: Seine Pädagogik übt scharfe Kritik an der Institution Schule. Zweimal bringen Beck und sein Gutachter-Kollege Bodo Vogt den Promovenden Strohm dazu, seinen mit viel Schaum vorm Mund und wenig systematischer Klarheit verfassten Essay über „Lehrergewalt und strukturelle Gewalt an Schulen“ komplett zu überarbeiten. Er erlebt das als bedenkliche Eingriffe in seine Meinungsfreiheit.

Nach vier Jahren liegt aber eine Textfassung vor, die beide Hochschullehrer für vertretbar halten. Sie bewerten sie mit „cum laude“. Der Promotionsausschuss genehmigt das im Sommer 2006 einstimmig. Das Kolloquium bestätigt die Note. Nur dann grätscht ein – 2011 verstorbener – empirischer Psychologe dazwischen. Er ist neu in den Promotionsausschuss gekommen und hat sich via Google Einblick in Strohms Weltbild verschafft.

Das versetzt ihn in Angst. Er sieht den Ruf der Uni in Gefahr. Die AusschusskollegInnen überzeugt er, das Verfahren zu hintertreiben – zu einem Zeitpunkt, als es, wie das Gericht jetzt festgestellt hat, bereits erfolgreich abgeschlossen ist. Tatsächlich verweigern sie daraufhin die Entscheidung und setzen sich, eigentlich nur für die Form des Verfahrens zuständig, über die Wertung der von ihnen berufenen Experten-Kommission hinweg – „in rechtswidriger Weise“, so das Verwaltungsgericht. Auch für eine von der Uni-Rechtsabteilung als Notanker ins Spiel gebrachte vermeintliche Befangenheit der Gutachter gibt es laut Gericht „keine Anhaltspunkte“.

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