Waffenlobbyist Schreiber kommt frei: Zu krank für die Strafe

Weil er krank ist, kommt der wegen Steuerhinterziehung inhaftierte Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber frei. Zuvor muss er aber seine Personaldokumente und 100.000 Euro hinterlegen.

Fährt nun in die andere Richtung: Schreiber im Jahr 2009 auf dem Weg in den Knast. Bild: dpa

AUGSBURG/MÜNCHEN dpa | Der Freilassung des gesundheitlich angeschlagenen früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber steht nichts mehr im Wege. Eine dagegen von der Augsburger Staatsanwaltschaft eingelegte Beschwerde hat das Oberlandesgericht in München (OLG) am Freitag als unbegründet verworfen.

Schreiber hatte vor wenigen Wochen einen Herzinfarkt erlitten. Das Landgericht Augsburg hatte deshalb am vergangenen Dienstag den Haftbefehl gegen den 78-Jährigen unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Wie eine OLG-Sprecherin am Freitag weiter mitteilte, kann Schreiber erst dann aus der Haft entlassen werden, wenn er die angeordnete Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro und seine Personaldokumente hinterlegt hat. Auf die Frage, ob und wann dies der Fall sein werde, habe das Gericht keinen Einfluss.

Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall aber nach Augsburg zurück. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte – und damit kanadische Steuerbehörden und nicht deren deutsche Kollegen zuständig gewesen wären.

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