Urteil im Fall Arzu Ö.: Lebenslang für den Schwestermörder

Für den Mord an Arzu Ö. ist ihr Bruder und Todesschütze Osman zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch die vier anderen beteiligten Geschwister erhielten mehrjährige Haftstrafen.

Osman Ö. erwartet in Detmold das Urteil. Bild: dapd

DETMOLD dpa/dapd | Das Landgericht Detmold hat die Geschwister von Arzu Ö. wegen der Geiselnahme und Ermordung der 18-Jährigen zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Richter verhängten am Mittwoch gegen den Todesschützen Osman lebenslange Haft wegen Mordes und Geiselnahme. Osman hatte im Prozess die beiden tödlichen Kopfschüsse gestanden. Er sei von Arzu beschimpft worden, da habe er die Kontrolle verloren und geschossen.

Die Brüder Kemal und Elvis Ö. wurden wegen Geiselnahme beide zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die außerdem an der Tat beteiligten Geschwister Sirin und Kirer Ö. wurden wegen Beihilfe zum Mord und Geiselnahme zu je zehn Jahren verurteilt.

Das Gericht folgte damit teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte für Osman (22), sowie für die Schwester Sirin (27) und den Bruder Kirer (25) lebenslange Haft gefordert. Die drei hätten den gemeinschaftlichen Mord begangen, weil Arzu einen nicht-jesidischen Freund hatte. Die Religionsgemeinschaft der Jesiden duldet streng genommen keine Beziehungen zu Andersgläubigen.

Für die beiden anderen Brüder plädierte Vetter auf Haftstrafen wegen Geiselnahme mit Todesfolge. Für Elvis (21) forderte Vetter elfeinhalb Jahre Haft, für Kemal (24) elf Jahre. Die 18-jährige Arzu Ö. habe ihr eigenes Leben gelebt und mit ihre Familie gebrochen, sagte Vetter. Deswegen sei sie getötet worden.

Aufgespürt und entführt

Arzu Ö. war wegen ihres Lebenswandels mindestens zweimal von Osman verprügelt worden. Daraufhin war sie am 1. September 2011 in ein Frauenhaus geflohen und hatte Vater und Bruder angezeigt. Am Abend vor dem 1. November spürten die Geschwister Arzu bei ihrem Freund auf und entführten sie.

Die Verteidiger hatten Strafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und elf Jahren gefordert. Die Schwester Sirin war nach eigenem Geständnis die treibende Kraft bei der Suche nach Arzu. Man habe aber nur die verlorene Schwester wieder zur Familie holen wollen, sagte Anwalt Carsten Ernst. Später sei die Situation eskaliert. (Az.: 4 Ks 31 Js 1086/11-10/12)

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