Urteil im Flatrate-Bordell-Prozess: Pro Freier zwischen 3,75 und 5 Euro
Die Hintermänner von Flatrate-Bordellen müssen mehrere Jahre in Haft. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte die Männer wegen Menschenhandels und Zuhälterei.
STUTTGART dapd | Wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei sind die beiden Hintermänner sogenannter Flatrate-Bordelle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Angeklagter muss acht Jahre und sechs Monate in Haft, der andere fünf Jahre und drei Monate, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag.
Die beiden Männer hatten „möglichst junge Frauen“ aus Rumänien nach Deutschland gebracht, um sie in Bordellen arbeiten zu lassen. Das Gericht sprach von einem „übermäßigen Profitstreben“ der Verurteilten auf "Kosten der Gesundheit und Würde der Prostituierten".
Die beiden Angeklagten wurden zudem wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 2,8 Millionen Euro schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts begannen die Männer mit dem Menschenhandel im Jahr 2004.
In Rumänien hatten der 38-Jährige und sein drei Jahre jüngerer Komplize nach Frauen aus ärmlichen Verhältnissen gesucht und sie teilweise unter falschen Versprechungen in die Bundesrepublik gelockt, sagte der Vorsitzende Richter Claus Belling. Die Rumäninnen hätten nicht die versprochenen Jobs als Kellnerinnen oder Tänzerinnen erhalten, sondern seien zur Arbeit in Bordellen überredet worden. Zwei der Frauen waren laut Gericht erst 16 Jahre alt.
„Pussy Club“ in Fellbach
Die Prostituierten arbeiteten überwiegend in den Flatrate-Bordellen, darunter im „Pussy Club“ in Fellbach bei Stuttgart sowie in Häusern in Berlin und anderen Städten. Freier konnten bei einem Besuch der Clubs je nach Tageszeit einen festen Preis zahlen und dann beliebig oft die Dienste aller Prostituierten in Anspruch nehmen.
Die Frauen mussten laut Belling an sechs Tagen pro Woche und täglich bis zu 14 Stunden ihre Dienste anbieten. Teilweise hatten sie bis zu 60 Freier am Tag. Pro sexuellen Kontakt hätten die Prostituierten im Schnitt zwischen 3,75 Euro und 5,00 verdient. „Der Betrag liegt weit unter dem, was Prostituierte üblicherweise als Entgelt erhalten“, sagte Belling. Hätten sie Freier abgelehnt oder bestimmte sexuelle Wünsche nicht erfüllt, hätten sie weniger Geld bekommen. Für ihre Zuhälter mussten die Frauen wöchentlich 1.000 Euro erwirtschaften.
Die beiden Männer waren dem Gericht zufolge die Köpfe der Menschenhändler- und Zuhälterbande. „Beide leiteten und lenkten die Bordelle im Hintergrund“, betonte Belling. Sie hätten auch dafür gesorgt, dass die Prostituierten durch Aufpasser in „erheblichem Umfang“ kontrolliert worden seien. Zudem hätten sie mit List die Hilflosigkeit der Frauen ausgenutzt, die meist kein Deutsch sprachen. Zwar hätten die Männer in Einzelfällen „erheblichen Druck“ auf die Frauen ausgeübt, „aber sie haben letztlich keine Gewalt gegen die Frauen angewandt“, sagte der Richter.
Die Staatsanwaltschaft will eigenen Angaben zufolge nicht in Revision gehen. "Wir halten das Urteil für angemessen", sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde auf dapd-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte etwas höhere Haftstrafen gefordert.
Seit Beginn des Prozesses vor rund einem Jahr wurden bereits sieben weitere Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. In einem ersten Prozess waren im Sommer 2010 die Betreiber der „Pussy-Clubs“ wegen Vorenthaltens von Entgelt schuldig gesprochen worden. Nach einer bundesweiten Razzia wurden einige Bordelle geschlossen, aber kurze Zeit später von neuen Betreibern wiedereröffnet.
Leser*innenkommentare
Dirk (P.S.)
Gast
@herakles:
Danke für diesen vernünftigen Beitrag, der Prostitution zu Recht als unvermeidlich ansieht.
Zu den 16jährigen, die hier die größe Aufregung vervorrufen (ein Kommentator spricht von "Kindern"). Die Prostitution 16-17jähriger ist erst seit einer Strafrechtsreform vor 3 Jahren in Deutschland illegal. Ich halte das für überaus vernünftig, habe aber ein Problem damit, dass eine sachliche Diskussion beim Thema Sexualität in Deutschland eher schwieriger als einfacher wird und zuweilen ins Hysterische ausartet (ich befürchte, auch eine Art Amerikanisierung).
Dirk
Gast
@hmpf
"Ein Staat, der seine EU-Bündnisstaaten durch Exportüberschüsse ausbeutet, sorgt doch erst dafür, dass junge Menschen aus den Peripherieländern solch ein Leben auf sich nehmen (müssen)."
Na, auf schlicht-linkes Agitprop reingefallen? Ich muss jetzt zum Bäcker - dieser Verbrecher beutet mich schon lange durch seinen Brötchenüberschuss aus.
Nebenbei: Vergleichen Sie den Lebensstandard Rumäniens mit den90ern.
@Und für die Leute, die die Freier in den Knast schicken oder gar in die Psychiatrie wollen:
Dann versuchen Sie ein Prostitutionsverbot durchzusetzen. Ich garantieren Ihnen, dass es wie in Frankreich laufen wird: Die Prostituierten werden der Regierung den Krieg erklären. Oder wie in Schweden? Sextourismus nach Dänemark! Also eine Mauer errichten? Oder wie in der DDR? Eig. verbotene Prostitution unter Staatskontrolle (Stasi)? Oder wie in den USA mit einer Sittenpolizei, die Leuten Fallen stellt? Wer das älteste Gewerbe der Welt verbieten möchte, ist im günstigtsen Falle naiv, im ungünstigsten ein Gegnert einer offenen Gesellschaft.
aurorua
Gast
Das Gericht sprach von einem „übermäßigen Profitstreben“ der Verurteilten...
Nach diesem Urteil dürfte eigentlich auch kaum noch ein Manager oder Banker der Versicherungen und Banken auf freiem Fuß sein. Heuchlerische Republik!
Leser2010
Gast
Das ist ein guter Hinweis, hmpf:
„Sind denn Arbeitgeber nicht generell Zuhälter und Lohnarbeiter prostituieren sich für ihren Lebensunterhalt?!“
Deshalb sollten alle Arbeitgeber in den Knast. Dann haben wir sie, die schöne neue Welt.
herakles
Gast
Zuhälterei gehört generell verboten.
Mit Schnelldrogentests, Identitätskontrolle,
Vorabbezahlung bei Zimmeraquise
und Hotels mit Sicherheitsdienst braucht
kein Mensch mehr Zuhälter.
Der Staat sollte Prostituierte als
Selbstständige registrieren und
medizinisch 2xmal monatlich kontrollieren
und achten das Renten-und Gesundheitsbeiträge
bezahlt werden.
Weiterhin sollte auch für Prostituierte
eine Berufsordnung eingeführt werden.
Dem Organisierten Verbrechen muß die Infrastruktur
für Straftaten entzogen werden und der Siff
muß weg.
Deshalb gehört käufliche Sexualität nicht
tabuisiert, sondern kultiviert und nur von
wirklichen echten Sugarbabes auch ausgelebt.
Die Anonymität, der schlechte Ruf der Prostitution,
die Ungesetzlichkeit der Geschäftsbeziehungen
bieten der Kriminalität ein eigenes Biotop,
was nur durch klare Arbeitsrechte,Pflichten
und Sicherheitsstandards im Geschlechtsverkehr,
Zahlungsverkehr, Arbeitsumfeld abgeschafft werden kann.
Die Prostituierte muss den Service des Sicherheitsdienstes des Hotels als Kundin und
nicht als Firmenmitarbeiterin in Anspruch nehmen.
Der Sicherheitsdienst hat ein lückenloses
Protokoll jedes Geschäftsvorfalls ihrer Einflussnahme
der Polizei vorzulegen, sonst droht
dem Hotel der Lizenzentzug.
Diese Sicherheitsdienste müssen eine gesetzliche
Lizenz haben und die Leute brauchen eine
juristische und polizeiähnliche Ausbildung.
Sie müssen verpflichtend von den Hotels
mit Prostitutionszulassung gebucht werden
und bekommen ein gesetzlich geregelten, konstanten
Stundenlohn ohne Gewinnbeteiligung.
Die Strafen für Zulassungsmißbrauch oder
unterlassene Hilfeleistung für ausgebildete
Sicherheitsleute müssen höher sein, als bei
Normalbürgern.
Wenn wirklich Sex vom Siff befreit würde,
könnte das die Lebensqualität/Profit/
Perspektiven von Freiern,
Prostituierten, Hotelbetreibern,
Sicherheitspersonal und Dienstleistern
und Anbietern in Gastronomie/Wellness/Gesundheit
auf ein gewaltig höheres Niveau befördern!
guntherkummmerlande
Gast
Unterschlagung von Sozialversicherungsgeldern,
Verführung Minderjähriger zur Prostitution,
Verunmöglichung von Hygiene und Arbeitsschutz,
verbale Nötigung bis Psychoterror gegenüber
den Prostituierten, Geldwucher (Was für
Leistungen bietet der Zuhälter für die 1000€
gegenüber der Prostituierten?)
Sind die Preise der Leistungen(Mietpreis, Schutz,
Zahlungsdruckmittel) gerechtfertigt oder überhöht?
Bei soviel Abgaben in Monat wäre eine
First-Class Ernährung, Physiotherapie,
Versorgung mit Hygieneartikeln, Fitnesscenter-
dauerkarte, Bezahlung von Modeartikeln uvm.
gerechtfertigt.
Die Zuhälter hätten ihre Geschäftsmodelle
im Zweifelsfall mit den Gesetzgeber abstimmen
müssen, um eindeutig Klarheit über die Praktikablität
ihres Flat-Rate-Geschäftsmodells zu haben.
Sie taten es auf eigenes Risiko und haben
nun die Quittung zu bezahlen.
Die Prostitution von Minderjährigen muss immer
mit Haftstrafen geahndet werden.
Ich finde das Urteil RICHTIG,
wenn gleich mögliche Straftaten im Hintergund
weiterhin verborgen bleiben.
ingo
Gast
Absolut pervers aber längst alles gängige Praxis.
Prostitution ist kein Job wie alle anderen !
Mich ekeln die Freier am meisten an.
kannes
Gast
Aufgrund von Übertragungsfehlern ergänze ich:
Bei 30 Freiern pro Tag im Durchschnitt, macht
das 600 Freier im Monat und im Jahr
mit reichlichst Urlaub von 2 Monaten
eingerechnet macht das 6000 Männer pro
Prostituierte im Jahr, wenn man von
der falschen Annahme ausgeht, dass jeder
Mann nur einmal das Etablissement besucht,
für nur eine!!! Prostituierte.
Dennoch ist klar das in Spitzenzeiten
von 60 Freiern pro Tag bei einer
10h Stundenschicht gerade einmal
10 Minuten pro Freier an Sex realisierbar sind
und das einschließlich Kennenlernen,
Besprechung und Bezahlung und dann erst Sex,
ohne Pause, ohne Toilette, oder Essen und Trinken,
Reinemachen des Zimmers nach Verlassen des Kunden.
In der Praxis hatten also diese 60 Freier
nicht alle Sex. Es ist schlicht nicht nur
physiologisch nicht machbar
(auch für die Frauen nicht), sondern auch logistisch
nicht machbar und das Aufkommen unrealistisch hoch.
Die Frauen hätten hier einfach nein sagen sollen
und eben auch können.
Ich glaube, dass a) die Zahl der nicht tatsächlich
durchgeführten Penetrationen
hier vernachlässigt wird,
die wird aber wahrscheinlich
bei mindestens 50% liegen
und damit ist dann das Arbeitsaufkommen dann auch wieder normalisiert.
b) hier Geldwäsche im großen
Stil nachgegangen wird.
Die Prostituierten können noch höhere Monatslöhne
realiseren von über 2000 € und haben somit
einen Grund zu Falschaussage.
Die Organisierte Kriminalität kann weiterhin in
sehr großen Mengen Geldwaschen durch unrealistisch
hohen Sexverkehr und Abrechnungsbetrug begehen.
Die korrupten Gerichte können sich als
Saubermänner aufspielen, indem Sie die Zuhälter
als Bauernopfer unangemessen hohen Strafen
wegsperren und mundtot machen.
Dies kommt einer bigotten, amerikansich-französischen, feministischen
Rechtssprechung zu Gute, die in amerikanischen
Knästen erst richtig gefährliche Straftäter
heranzüchtet und die Länder in Angst hält.
Dies kann dann mit einer weiteren
Beschneidung der Bürgerrechte zur Demokratieabschaffung mißbraucht werden.
Die Mafia kann unter der Preisgabe niederster
Bauernopfer weiter enorme Profite generieren.
Es wäre aufrichtiger die Prostituierten gewerkschaftlich zu organisieren.
Dann würde natürlich Lohntransparenz herrschen,
ein klares Gesundheitskontrollmanagement,
Arbeitsschutz, staatlicher Schutz vor
Menschenhandel, Rentenansprüche und alles was
mit der Legalisierung von Prostitution angestossen,
aber noch nicht vollständig erreicht wurde.
Die mangelnde arbeitsrechtliche Durcharbeitung
der Prostitution ist aber ursächlich in
Politik und Justiz zu suchen und nicht bei
den Sexbranchenbetreibern!
Man kann erst etwas bestrafen, was vorher
eindeutig als Gesetzesbruch definiert wurde!
Prostitution von 16-17jährigen unter Zahlung
von 2000 € Monatslohn, ist trotz des anständigen
Gehaltes immer noch ein Verbrechen, aber nicht
gleichwertig zu Totschlag, schwerer Vergewaltigung,
schwerster Körperverletzung oder Verstümmelung,
Süchtigmachung von Menschen.
Es dürfen keine Bagatellstrafen verhängt werden!
Vielleicht sind auch 4 Jahre Haft angemessen.
Aber die Flatratebordellgeschichte ist für mich
ohne vorherige eindeutige Rechtssprechung nicht
mit Haftstrafen zu ahnden.
Den freien Markt gibt es eben auch im Sexgewerbe
und es wäre die Aufgabe der Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbände, Politik und Jura,
hier auch die Zivilisation eintreten zu lassen,
um eine soziale Marktwirtschaft zu realisieren.
Politskeptiker
Gast
Das Gericht sprach von einem „übermäßigen Profitstreben“ der Verurteilten. Bei einem "mäßigen" Profitstreben hätten die verbrecherischen Menschenhändler also mildere Urteile erhalten???
Die Würde der Frau muß nicht am Hindukusch, sondern am Neckar verteidigt werden!
Warum wurde nicht die Höchststrafe verhängt?
Gibts die erst ab 1€ pro Freier?
Immerhin waren viele Prostitude noch minderjährig!
Im Abendland geht wirklich die Sonne unter.
kannes@t-online.de
Gast
Also irgendwie ist dieses Land kapputt.
Nehmen wir an, eine Frau bekommt pro sexuellen
Kontakt lediglich 5 Euro und bis zu 60
sexuelle Kontakte pro Tag gibt es in Spitzenzeiten.
Dann ist es sicherlich nicht unangemessen
von 30 Kontakten täglich im Durchschnitt
auszugehen.
Dann verdient die Frau 150 Euro am Tag!!!
Gehen wir nun von lediglich 20 Arbeitstagen
pro Monat aus, dann verdient die Frau insgesamt
3000€ immer noch!!!!!!!
Davon muss Sie 1000 € an den Zuhälter abführen.
Das heißt ein Drittel ihres Verdientstes!
So bleibt ihr 2000€ pro Monat brutto.
Zahlen die Damen auch wirklich Steuern?
Diesen Arbeitsvertrag hat die Frau selber
zugestimmt!
Das waren zu DM-Zeiten einmal 3911,66 DM !!!!
Ist das Gericht noch bei Trost??!
Haben die im entferntesten eine Ahnung, was
Friseur-Meisterinnnen, Leiharbeiterinnen,
Erzieherinnen,
Krankenschwestern, Lageristinnen,
Bibliothekarinnen, Bürokauffrauen,
Verwaltungsfachfrauen,
Altenpflegerinnen im Osten Deutschlands verdienen?
Es kam zu keiner Gewalt und hoffentlich
zu keiner Nötigung.
Dieses Gerichtsurteil ist schlichtweg
falsch. Wenn der Zuhälter 50% kassiert hätte oder
mehr und oder die Frau mit 800€ abgespeist worden
wäre, wäre dieser Richterspruch immer noch
nicht angemessen, aber wesentlich verständlicher.
Ich finde es sogar vernünftig die Prostituierten
nicht mit 5000€ pro Monat nach Hause ziehen zu lassen, weil sonst der Anreiz zur beruflichen
Veränderung überhaupt nicht mehr gegeben ist.
Was für ein erstaunlich idiotisches und
ungerechtes Gerichtsurteil. Nur weil der
Zuhälter im Bild, wie ein Verbrecher aussieht,
hat er aber noch kein Verbrechen begannen.
Für Frauen, die vorher genau wußten, auf was
sie sich einlassen und mit der Möglichkeit
wieder unentgeltlich von den Vertrag zurückzutreten
und wieder nach Hause zu gehen,
sind die Geschäftskonditionen in Ordnung.
Die Prostituierten waren selber offenbar voll
geschäftsfähig(außer die 16jährigen).
Wußten die Zuhälter über die Minderjährigkeit,
war diese für Sie feststellbar?
Nur und ausschließlich für die 16-jährigen
müßten die Zuhälter büßen!
Die Strafe sollte aber unterhalb der von Totschlag
und Menschenhandel liegen.
8 Jahre ist hierbei zu hoch, wenn keine Vorstrafen
vorlagen. 4 Jahre Haft und 4 Jahre Bewährung
wären eine faire und glaubwürdige Strafe.
Das Bemühen, um faire Lebensbedingungen, Arbeits-
bedingungen und Verdienste hätte anerkannt werden
müssen.
Einzig das zu junge Alter einiger Mädchen
war beanstandenswert.
Selbst 4 Jahre Haft für sich freiwillig
prostituierende Teenager wäre hoch angesetzt,
muss aber sein, weil eine Gefahr besteht, dass
die Mädchen aufgrund von Einschüchterungen,
diese "Freiwilligkeit" angaben.
Die Konsequenz dieser idiotischen Rechtssprechung
ist, dass Zuhälter gleich richtig tief
sinken dürfen, denn Totschlag oder Vergewaltigung, Nötigung, Ausbeuterlöhne
werden letzlich auch nicht härter bestraft
bei guter Führung der Rotlichtgrößen.
Irgendwie ist in der Justiz der Wurm drin.
Wir nähern uns der amerikansich-französichen, puritanischen,bigotten Idiotenjustiz an.
Überhöhte Haftstrafen und drakonische Justiz,
um in den Knästen erst eine wirklich schlimme
Brut heranzuzüchten, dass soll wohl die neue
Losung sein?!
Das sexuelle Gewerbe wurde transparent gemacht.
Die Leute haben Steuern zu zahlen und es herrscht
Berufsfreiheit mit öffentlich medizinischer
und polizeilicher Kontrolle, wie überall.
Damit wurde der Sexmarkt den kriminellen Strukturen
entrissen und das ist gut so.
Sex wird damit rechtlich genauso anerkannt,
wie eine Pflegedienstleistung im Altenheim!
Die Kopulationsfrequenz selber bei einer
10h -Schicht in Spitzenzeiten beträgt also
10 Minuten pro Freier- nonstop.
Der gesunde Menschenverstand hätte dazu von
seiten der Arbeitnehmerin halt NEIN sein
müssen. 60 Freier pro Tag bedeutet letzlich
das etliche Männer nicht sexuell penetriert
haben. Denn 10h ohne Pause hintereinander
dürfte logistisch und praktisch unmöglich sein,
zumal die Freier dann ja auch ohne Vorspiel
und ohne Kennenlernen irgendwie loslegen hätten
müssen. Ich halte das für praktisch unmöglich
und rein konditionell für eine Frau nicht
machbar.
Also irgendetwas ist hier doch enorm faul.
Es müßten dort Kolonnen von Männer dortgestanden
haben. Im Monat hätte bei 20 Arbeitstagen
im Monat eine solche Frau durchschnittlich
600 Männer befriedigt, im Jahr wäre
das mindestens 6000 Männer bei nur einer Frau!!!!
Wenn man von der falschen Annahme ausgeht,
dass diese Männer immer andere wären.
Irgendwie hätte man diesen enormen Publikumsverkehr
ja auch registrieren müssen! Ich glaube hier
eher enormer Abrechnungsbetrung vor!!!!!
Ein Bauernopfer soll in den Knast. Die Mafia
rechnet wesentlich mehr Prostituiertenkontakte
ab, als tatsächlich realistisch vorort annehmbar
ist, um Geld zu waschen.
Die Frauen haben ebenfalls ein Interesse an höheren
Löhnen und Bauernopfer werden gesucht.
Solange ein Idiot in den Knast geht, das gewaschene
Geld aber als "ehrlich" verdient gilt, ist ja
alles in Ordnung.
Die Justiz steht als "Saubermannjustiz" dar,
die Mafia kann ihr Geld weiterhin super waschen,
die Frauen verdienen mehr, das Prostitutionsgewerbe
wird noch lukrativer und nur ein paar arme
Bauernopfer müssen dran glauben.
Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus und lässt
sich nicht so leicht verarschen!!!!!!!!!
Klaus
Gast
@ D.J.
Dass keine körperliche Gewalt seitens der Angeklagten angewandt wurde ist meiner Meinung nach irrelevant angesichts der unfassbaren Demütigung durch die schiere Zahl der Freier die "bedient" werden müssen um auf die 1000€ pro Woche zu kommen.
Auch ist in dem Artikel von massivem Druck die Rede, ich glaube kaum dass diese jungen Frauen aus ländlichen Regionen Rumäniens irgend eine Wahl hatten nachdem sie allein in ein fremdes Land gelockt wurden.
Ich finde es furchtbar, dass etwas wie Zwangsprostitution in einem angeblich zivilisierten Land zum Alltag gehört und dass gewisse Fernsehmoderatoren es wagen, sich wieder in der Öffentlichkeit zu zeigen nachdem sie in diesem Sumpf ertappt wurden.
Mein persönlichen Emotionen hätten mich diese Männer nach Rumänien karren lassen und die Bestrafung den Familien der Mädchen überlassen, ein Racheakt, der natürlich in einem Rechtsstaat keinen Platz hat.
Dennoch sind die Angeklagten mit ihren Strafen gut bedient und ich hoffe dass die Polizei und die Justiz es schaffen dieses grässliche Kapitel unseres Alltagslebens weiter einzudämmen.
poalo pinkel
Gast
und schuld ist imma der salatfist
Peter
Gast
Strafe muss evtl. sein, aber eine Verhältnismäßigkeit ist oberflächlich nicht zu erkennen. Manchmal ist ein Totschlag "günstiger".
naseweiser
Gast
Es kommt einem das Kotzen ,dass solche "Flatrate"-Bordelle in Deutschland überhaupt betrieben werden können . Und dann auch noch offenbar jahrelang ohne genauere behördliche Kontrolle . Und die ekelhaften Schnäppchenbumser möchte man gerne mal in Jauche tunken .
juls
Gast
Knapp 6Jahre für Männer die Frauen und sogar Kinder zu prostituierten unter menschenunwürdigen Bedingungen machten unter Ausnutzung ihres Strebens auf ein besseres Leben und dem Entkommen ihrer sozialen Verhältnisse ihres Landes!??
Das sollte als Verstoß gegen die Menschenwürde, Art. 1 unseres Grundgesetzes, gewertet werden, was gerade durch die "Objektformel" ( die Menschenwürde ist verletzt, sobald der Mensch als bloßes Objekt behandelt wird und gerade nicht mehr als Subjekt) des Bundesverfassungsgerichts für Zuhälterei gelten sollte!!
Eine strafrechtliche Verfolgung der "Freier" ( sowie meiner Meinung nach ein Aufenthalt in einer Psychiatrie!) muss endlich geschehen, um dieses Verbrechen effektiver bekämpfen zu können sowie zum Schutz der Frauen, welche in dieses Gewerbe ungewollt und damit meine ich auch durch sozialen Zwang, geraten.
Laut Strafgesetzbuch aber, ist bspw. Brandstiftung, also ein Vermögensdelikt, in diesem (Rechts-!?) Staat um einiges verwerflicher als Zuhälterei!
Es ist unglaublich!
Anita
Gast
Wie ueberall: Man wird nicht reich, wenn man selber arbeitet. Man wird nur reich, wenn man arbeiten laesst.
hmpf
Gast
Ein Staat, der seine EU-Bündnisstaaten durch Exportüberschüsse ausbeutet, sorgt doch erst dafür, dass junge Menschen aus den Peripherieländern solch ein Leben auf sich nehmen (müssen). Und derselbe Staat verurteilt dann diejenigen, die daraus Gewinn schlagen.
Sind denn Arbeitgeber nicht generell Zuhälter und Lohnarbeiter prostituieren sich für ihren Lebensunterhalt?! Ein Urteil mit ner Menge Doppelmoral.
Ich nehme an, die Rümäninnen werden jetzt aufgrund mangelnder Pässe abgeschoben....
D.J.
Gast
"Die Rumäninnen hätten nicht die versprochenen Jobs als Kellnerinnen oder Tänzerinnen erhalten, sondern seien zur Arbeit in Bordellen überredet [!!!] worden."
Achteinhalb Jahre, obwohl, wie es später im Artikel heißt, keine Gewalt ausgeübt wurde? Bliebe u.a. die Unterschlagung der Sozialversicherungsgelder, O.K. Aber wenn wir das mit den letzten Urteilen für U-Bahn-Totschlag vergleichen, scheint mir dieses Strafmaß doch extrem. Und zur Erinnerung: Anders als in den Mutterländern der sexuellen Repression, wie etwa die USA und Schweden, ist Prostitution in Deutschland legal, der Zuhältereiparagraph allerdings recht schwammig.
juan
Gast
tja, kein kommentar weit und breit, menschenrechtsverletzungen die uns interessieren werden halt immer am hindudings oder bei den arabern oder sonstigen barbaren verursacht. und stimmt ja, die frauen wurden ja nicht mit gewalt gezwungen wie die berlinerinen mit kopftuch.
im übrigen sind die ganzen freier die sich auf so einen deal einlassen meiner ansicht nach genauso mitschuldig wie die zuhälter.