Auffanggesellschaft für Schlecker-Arbeiter: Retter suchen nach Plan B
Die Länder können sich noch immer nicht auf eine Auffanggesellschaft einigen. Jetzt sucht der Insolvenzverwalter nach alternativen Finanzierungen. Denn die Zeit drängt.
EHINGEN dapd | Bei der Finanzierung von Schlecker-Auffanggesellschaften laufen die Arbeiten an einem Plan B. Der vorläufige Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz prüfe Kredite von Geschäftsbanken oder Fonds, sagte ver.di-Verhandlungsleiter Bernhard Franke am Freitag. „Er versucht alles parallel zum politischen Prozess“, sagte Franke weiter. Nachdem sich die Länder erneut nicht auf Schlecker-Hilfen einigen konnten, wächst der Druck auf Geiwitz.
Die Lösung über Banken und Fonds hat einen großen Haken: „Den Kredit muss er aber auch absichern, und das kostet ziemliche Wucherzinsen“, sagte Franke. Am unkompliziertesten wäre eine politische Lösung.
Nur scheint die doch komplizierter zu sein, als zunächst von Geiwitz und ver.di erhofft. Die Vertreter der 16 Bundesländer konnten sich am Donnerstag in Berlin nicht auf einen endgültigen Finanzierungsplan für einen KfW-Kredit über rund 70 Millionen Euro einigen. Laut der ver.di-Landesbezirksleiterin Leni Breymeier scheiterte ein Kompromiss vor allem an den Ländern Hessen, Sachsen und Niedersachsen, in denen die FDP das Wirtschaftsministerium leitet.
Hessen wartet aufs Gutachten
Das Land Hessen will vor finanziellen Zusagen zunächst ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abwarten, das am kommenden Montag vorliegen soll. Thüringen hat sich zumindest grundsätzlich zu Hilfen bereiterklärt, knüpft seine Zusage jedoch an mehrere Bedingungen, unter anderem die, dass sich alle Länder beteiligen. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein.
Einen möglichen Ausweg hatte der baden-württembergische Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) angeboten. Er sagte, sein Land prüfe, „in Vorleistung für die anderen zu gehen und die Risikofreihaltung zu übernehmen“, die über Rückbürgschaften der Länder abgesichert werden soll. Zugleich stellte er klar: „Wir können keinen Blanko-Scheck über 70 Millionen Euro ausstellen, dazu brauchen wir einen Landtagsbeschluss.“
Die Zeit drängt allerdings, weil die 11.200 betroffenen Mitarbeiter noch vor dem Eingang des offiziellen Kündigungsschreibens bis Ende des Monats in eine Auffanggesellschaft gewechselt sein müssen. Danach sei das nicht mehr möglich, sagte Franke. Dann würden die gekündigten Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit betreut und dem Unternehmen drohten zahlreiche Kündigungsschutzklagen. Das würde es wiederum unattraktiv für mögliche Investoren machen. Deswegen wurden die betroffenen Mitarbeiter am Donnerstag bereits von Trägern über die Auffanggesellschaften informiert.
80 Prozent des Nettolohns
In einer Auffanggesellschaft werden die Beschäftigten betreut und gegebenenfalls weiterqualifiziert. Dafür erhalten sie laut Franke 80 Prozent ihres Nettolohnes. 60 Prozent übernehme die Bundesagentur für Arbeit, 20 Prozent zahle Schlecker.
Franke wies zwei andere Lösungsvorschläge scharf zurück. So sei der Vorschlag, eine Abfindung zu nehmen und sich von der Arbeitsagentur betreuen zu lassen, „Quatsch“, sagte er. „Wie viel Abfindung es gibt und wann es sie gibt, kann im Moment niemand sagen.“
Auch Forderungen, die Familie Schlecker zahlen zu lassen, seien nicht realistisch. „Anton Schlecker hat gar nichts mehr“, sagte Franke. Als eingetragener Kaufmann ist er selbst durch die Firmenpleite insolvent. Seine Kinder hätten zwar noch Vermögen, aber auch Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe gegen den Vater.
Leser*innenkommentare
Thomas Fluhr
Gast
"…Dann würden die gekündigten Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit betreut und dem Unternehmen drohten zahlreiche Kündigungsschutzklagen. Das würde es wiederum unattraktiv für mögliche Investoren machen. "
Jetzt weiss ich endlich für was so eine Auffanggesellschaft gut ist. Wie immer geht es nicht um die Mitarbeiter. Da für Staatsgelder? Nein Danke.
Außerdem hat der Kunde entschieden, soll das durch Steuergelder aus gehebelt werden?