Änderung des Verfassungsschutz-Gesetzes: Linke dürfen VS kontrollieren

Nach einer erbitterten Debatte im Dezember haben sich nun Linke, Grüne und SPD verständigt: Die Linke wird "Gast" in der Kontrollkommission des VS.

In Bremen darf die Linke den Verfassungsschutz überwachen. Der überwacht die Linke nicht. Hier im Bild wacht nur eine Verkehrskamera. Bild: jpb

Es war eine überraschend versöhnliche Debatte gestern, als die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes in erster Lesung aufgerufen war, und am Ende stimmten SPD, Grüne und Linke einhellig dafür – und die CDU ebenso geschlossen dagegen.

Mitte Dezember hatte es um dasselbe Thema noch gehörigen Zoff gegeben: Der grüne Matthias Güldner erklärte, die Vorsitzende der Linksfraktion, Kristina Vogt, habe ihre Partei „in ein Abseits gestellt“, die Stimmung war gereizt, Thomas Röwekamp rief dazwischen, als Vogt umfassende Aufklärung forderte: „Das nützt bei Ihnen doch nichts.“ Als Vogt konterte, das sei wohl eine „Unverschämtheit“, legte Röwekamp nach, es sei „die Wahrheit“. Niemand distanzierte sich von dem CDU-Mann.

Was Außenstehende vielleicht gar nicht bemerkt haben: CDU und SPD beteiligten sich überhaupt nicht an der Debatte, die drei Fraktionen SPD, CDU und Grüne ließen sich – wie das sonst nur gegenüber den rechtsextremen Abgeordneten passiert – von einem Redner vertreten. Das war diesmal Güldner, der auch Vorsitzender der streng vertraulichen „Parlamentarischen Kontrollkommission“ (PKK) des Verfassungsschutzes ist.

Womit hatte sich Vogt aus Sicht der drei etablierten Parteien so „ins Abseits“ gestellt? Die Linke hatte gefordert, dass die PKK aufgelöst wird, die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sollten öffentlich in der Innendeputation beredet werden. Denn, so argumentierte sie auch gestern, es gehe um Transparenz. Wenn die Parlamentarier demnächst über den Haushalt abstimmen, sollen sie nach dem Vorschlag des Senats dem Verfassungsschutz 400.000 Euro mehr geben – und die Begründung dafür wird in vertraulicher Sitzung unter dem Siegel der Verschwiegenheit gegeben? Solche Zustände widersprächen der Verfassung, meinte Vogt, denn damit werde das Recht des Parlaments, über den Haushalt die Exekutive zu kontrollieren, ausgehebelt. „Wir wollen eine umfassende parlamentarische Kontrolle“, erklärte die Linke.

Der Antrag der Linken wurde im Dezember abgelehnt. Gestern nun stimmten Linke, Grüne und SPD einem Antrag zu, mit dem einem Abgeordneten der Linken ein „Gast“-Recht in der PKK eingeräumt wird. Auf Antrag einer Zweidrittel-Mehrheit – und das wären in einem Gremium, das nur drei Mitglieder hat, die beiden Vertreter der rot-grünen Koalition – soll die strenge Vertraulichkeit der in der PKK diskutierten Inhalte auch für einzelne Tagesordnungspunkte aufgehoben werden können. Das ist eine Regelung, die auch für die PKK des Bundesamtes gilt. Dass ausgerechnet hier der CDU-Abgeordnete Wilhelm Hinners die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes in Gefahr sah, trug ihm von dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Björn Tschöpe den Vorwurf ein, er vertrete ein Verständnis des Verfassungsschutzes, das aus den 1950er-Jahren stamme.

Innensenator Ulrich Maurer (SPD) begrüßte die große Einigkeit über die Veränderungen im Verfassungsschutz-Gesetz. Und er formulierte die Hoffnung, dass die Linken-Abgeordnete ihre „sehr kritische Einstellung“, die sie gegenüber der Arbeit des Verfassungsschutzes gezeigt habe, revidieren würde, wenn sie als Gast in diesem Gremium mehr Informationen bekomme.

Und die fließen reichlich, das hatte Güldner schon in der Dezember-Debatte versichert. Vogt hatte von der PKK als einem „demokratiefeindlichen Konstrukt“, einem öffentlich nicht kontrollierbaren Gremium gesprochen. Güldner versicherte dagegen, die Zeiten, in den der Bremer Verfassungsschutz Schlagzeilen machte, seien lange vorbei. Stundenlang würden manchmal die drei Abgeordneten in der PKK Fragen stellen, und da bliebe „keine Frage unbeantwortet“.

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