Vorwürfe gegen Megaupload-Gründer: US-Justiz beantragt Auslieferung

Die US-Justiz will die Auslieferung von Kim Dotcom aus Neuseeland. Sie wirft ihm Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts vor. Eine Anhörung ist für August geplant.

Kim Dotcom und seine Frau nach einem Gerichtstermin in Auckland. Bild: reuters

WELLINGTON dapd | Die US-Bundesstaatsanwaltschaft hat in Neuseeland Antrag auf Auslieferung von Megaupload-Gründer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiter eingereicht. Neuseeländischen Justizbeamten zufolge ging der Antrag am Freitag im Bezirksgericht North Shore City in Auckland ein.

Die US-Justiz wirft den Megaupload-Anbietern Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts vor und fordert ihre Auslieferung wegen des Vorwurfs der organisierten Kriminalität. In den USA droht Dotcom eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren.

Die Online-Plattform soll illegale Downloads ermöglicht und den Rechteinhabern - etwa von Filmen und Musikstücken - damit einen Schaden von mindestens 500 Millionen Dollar (390 Millionen Euro) verursacht haben.

Neben Dotcom beantragten die US-Behörden auch die Auslieferung der beiden Deutschen Finn Batato und Mathias Ortmann und des Niederländers Bram van der Kolk, die ranghohe Posten bei Megaupload innehatten, bevor die Behörden die Online-Plattform im Januar schlossen. Dotcom und seine Kollegen stehen in Auckland unter Hausarrest. Eine Anhörung über die Auslieferung an die Vereinigten Staaten wurde für den August anberaumt.

Der 38-jährige Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde, aber seinen Namen änderte, wurde Ende Februar aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hat die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft und besitzt seit 2010 eine Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland. Dotcom lebte auch in Hongkong, wo Megaupload registriert ist.

Im ersten Interview seit seiner Festnahme im Januar in Neuseeland bezeichnete Dotcom die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert. Einem Reporter der Zeitung Herald on Sunday sagte Dotcom, die Behörden hätten sich in ihrer 90-seitigen Anklageschrift E-Mails und andere Beweise in einer Art und Weise herausgepickt, die „irreführend und bösartig“ sei.

Die USA erhebt auch Beschuldigungen gegen drei Männer in Europa. Einer von ihnen wurde im Januar von der niederländischen Polizei festgenommen.

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