Urteil zu Ferienwohnungen: Laute Touristen, weniger Miete

Wenn Berlinbesucher in Apartments zu laut feiern und Müll im Treppenhaus hinterlassen, dürfen ihre Nachbarn die Miete mindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Urteil weist FeWo-Vermieter in die Schranken Bild: dpa

Wenn Bewohner von Ferienwohnungen zu laut werden, dürfen Nachbarn ihre Miete mindern. Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall hatten Bewohner eines großen Wohnkomplexes in Mitte ihre Mieten um zunächst 15 und später um 20 Prozent gesenkt. Sie fühlten sich sich durch Lärm und Müll der überwiegend jungen Feriengäste gestört. Das Urteil hat keinen Einfluss auf die Frage, ob private Wohnungen grundsätzlich als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen.

Seit Jahren wird die wachsende Zahl von Ferienwohnungen in Berlin diskutiert, zuletzt auch im Wahlkampf. Kritisiert wird vor allem, dass die Ferienapartments die Wohnungsknappheit in der Stadt verstärken und die Mieten noch schneller steigen lassen. Doch auch vom Lärm, den einige Besucher in den Wohnungen machen, sind die Anwohner zunehmend genervt. Bei übermäßiger Lärmbelästigung sei eine Mietkürzung rechtens, so nun der BGH.

Geklagt hatten die Bewohner eines Hauses in der Wilhelmstraße, die 1999 in ihre Wohnungen eingezogen waren. Seit 2007 werden in dem Haus möblierte Apartments an Touristen vermietet. Weil die Feriengäste mehrfach im Monat auch nachts noch bei ihnen klingelten, laute Partys veranstalteten und immer wieder Müll im Treppenhaus zurückließen, reduzierten einige Mieter die Warmmieten von 1.000 Euro um 15 bzw. 20 Prozent. Der Hauseigentümer kündigte ihnen daraufhin und klagte auf Räumung.

Zunächst hatte das Amtsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Das Landgericht gab der Klage in der nächsten Instanz jedoch statt, weil es die übermäßigen Störungen nicht ausreichend belegt sah. Diese Entscheidung hat der BGH nun kassiert. Zwar berechtige allein die Vermietung an Touristen noch keine Mietkürzung. Regelmäßige Störungen durch Lärm und Schmutz könnten aber zu einem erheblichen Mangel der Wohnung führen. Um wie viel die Miete gemindert werden darf, muss das Landgericht Berlin nun neu verhandeln.

Der Berliner Mieterverein begrüßt das BGH-Urteil, weil es das Ausmaß der Beeinträchtigung durch Ferienwohnungen klarer stelle, sagte dessen Geschäftsführer Reiner Wild der taz. Das eigentliche Problem – der Lärm und die ständig wechselnden Nachbarn – werde dadurch aber nicht gelöst. „Die Mieter wollen ja keine Mietminderung, sondern eine gute Nachbarschaft“, sagte Wild. Er fordert deshalb ein endgültiges Ende der kommerziellen Nutzung von Ferienwohnungen. Dazu müsse der Berliner Senat die Zweckentfremdung von Privatwohnungen verbieten, wie es bis 2002 in Berlin bereits der Fall war.

Im Haus von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) ist derzeit eine solche Vorlage in Arbeit. Allerdings ist noch ungewiss, wann diese im Senat zur Lesung vorgelegt wird, sagte dessen Sprecherin Daniela Augenstein. Zudem war der Koalitionspartner CDU bislang gegen eine solche Verordnung. Im Koalitionsvertrag war deswegen nur vereinbart worden, ein Zweckentfremdungsverbot zu „überprüfen“.

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