Kastration von Sexualtätern: Europarat will Verstümmelungsstopp

Deutschland ist neben Tschechien das letzte europäische Land, in dem die Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats fordert nun ein zügiges Ende.

Wirklich frei und gut informiert? Blick in eine Therapie-Abteilung für Gewalttäter. Bild: dpa

STRASSBURG afp | Der Europarat hat die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland kritisiert. Alle Bundesländer müssten "unverzüglich Schritte ergreifen", um dieser Praxis ein Ende zu setzen, verlangte das Anti-Folter-Komitee der Länderorganisation in einem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Bericht. Die Kastration durch einen operativen Eingriff sei eine Verstümmelung, die nicht rückgängig zu machen sei und erhebliche "physische und psychologische" Folgen haben könne.

Eine Delegation des Komitees hatte Ende 2010 zehn Tage lang mehrere deutsche Bundesländer besucht. Über die Praxis der Orchiektomie - also der Entfernung der Hoden - sprachen sie mit Betroffenen, aber auch mit Vertretern der Berliner Ärztekammer.

Deutschland ist neben der Tschechischen Republik das letzte europäische Land, in dem die chirurgische Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist. Sie müssen aber vorher über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie über 25 Jahre alt sein.

Trotz dieser Vorschriften sei nicht sichergestellt, ob die Betroffenen sich immer "wirklich frei und gut informiert" für den Eingriff entscheiden, gaben die Experten des Europarats zu bedenken. Manche gingen möglicherweise davon aus, dies sei die einzige Möglichkeit, um einer lebenslangen Verwahrung zu entgehen. Im übrigen werde diese Praxis von der Internationalen Vereinigung für die Behandlung von Sexualstraftätern (IATSO) nicht empfohlen - zumal es heute wirksame Hormonbehandlungen zur Eindämmung des Sexualtriebs gebe.

Bundesregierung: Kritik "nachvollziehbar"

Die Bundesrepublik verteidigte den Eingriff zur Eindämmung eines "abnormen Geschlechtstriebs" mit dem Hinweis auf eine deutlich verringerte Rückfallquote. In ihrer am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme verwies sie auf eine Untersuchung aus dem Jahre 1997, die 104 zwischen 1970 und 1980 kastrierte Sexualstraftäter betraf. Dieser Studie zufolge wurden von ihnen drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53 Sexualtätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde demnach fast jeder zweite rückfällig.

Dennoch sei Kritik an der "medizin- und rechtshistorisch hoch belasteten chirurgischen Kastration" nachzuvollziehen, räumte die Bundesregierung ein. Daher werde dieser Eingriff in Deutschland heute nur noch "in wenigen Einzelfällen" vorgenommen. Das Bundesjustizministerium stellte eine "multidisziplinäre Debatte" über das Thema in Aussicht. Daran sollte der Deutsche Ethikrat beteiligt werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.