Datenschutz in USA: Google unter Beschuss

Mit der Ankündigung, die Profile seiner Nutzer zusammenzuführen, sorgt Google für Unmut. Ein Verfahren in den USA soll den Konzern jetzt stoppen.

Spielt gern über Bande: Google. Bild: reuters

"Googles Ankündigungen offenbaren entweder nicht, wie mit den Nutzerdaten umgegangen wird, oder sie erklären das Vorgehen nicht ausreichend", heißt es in der Antragsschrift (PDF) des Electronic Privacy Information Center (EPIC). Mit einer Einstweiligen Verfügung will die Organisation den Konzern zwingen, seine angekündigten Änderungen bei den Nutzerdaten vorerst nicht umzusetzen.

Die Klage richtet sich nicht gegen Google direkt, sondern gegen die Aufsichtsbehörde FTC. Die hatte Google nach dem Fehlstart des sozialen Netzwerk Buzz vor zwei Jahren dazu verpflichtet, seine Nutzer künftig vor wesentlichen Änderungen um Erlaubnis zu fragen.

Denn schon damals hatte der Konzern versucht Nutzer anderer Dienste wie GoogleMail automatisch beim sozialen Netzwerk anzumelden. Wer im Google-Adressbuch auftauchte, wurde kurzerhand als Buzz-Freund definiert. Die Folge: In manchen Fällen konnten Dritte in Erfahrung bringen, wer mit wem kommuniziert hatte, was laut EPIC zum Beispiel bei gewalttätigen Ex-Ehemännern oder bei den Patienten eines Psychiaters besonders kritisch sei.

Nach einer damaligen Beschwerde von EPIC musste Google diese Praxis einstellen, eine Millionenstrafe zahlen und sich zu einem Verhaltenskodex verpflichten. Kernpunkte: Wenn Google wesentliche Änderungen vornimmt, müssen die Nutzer ausreichend über die Folgen informiert werden und gleichzeitig müssen sie zustimmen. Ähnliche Auflagen hatte die FTC vor kurzem gegen Facebook verhängt.

Mehr Zeit für Datenschützer

EPIC ist nun der Auffassung, dass Google mit seinem neusten Schritt gegen diesen Kodex verstoßen hat. Zwar klärt der Konzern seine Nutzer seit Wochen auf allen Kanälen über die geänderten Nutzungsbedingungen auf, doch eine echte Wahl haben die Nutzer nicht. So bekommen Nutzer von GoogleMail nun automatisch auch einen Google+-Account angelegt.

Solche Änderungen sollten nach Interpretation der Verbraucherschützer genehmigungspflichtig sein. Nur wer ausdrücklich ein Konto bei Google+ anlegen will, soll dies auch bekommen. Zudem sieht die Organisation die Zusammenführung der Nutzerprofile kritisch, die von Google dann auch zur Einspielung von Werbung genutzt werden.

Auch in Europa regt sich Widerstand gegen die Pläne von Google. So hat der Arbeitskreis "Artikel 29", in dem sich die Datenschützer der EU zusammengeschlossen haben, Google um einen Aufschub gebeten: "Wenn man die Vielfalt und die Popularität ihrer Angebote betrachtet, können die Änderungen in Ihrer Datenschutzrichtlinie viele Bürger in den meisten oder allen EU-Staaten betreffen." Um diese Konsequenzen zu prüfen, wollen die Datenschützer mehr Zeit als die von Google angesetzte Frist bis zum ersten März, wenn alle Google-Konten umgestellt werden sollen.

Absage von Google

Doch Google hat den Europäern eine Absage erteilt. In einer öffentlichen Antwort vertritt der Konzern die Auffassung, mit der Zusammenlegung der Dienste habe sich wenig geändert: "Die Änderungen in den Datenschutzbedingungen beeinflussen die Datenschutzeinstellungen unserer Nutzer nicht", hebt Googles Justiziar Peter Fleischer hervor. Nach wie vor könnten die Nutzer selbst entscheiden, welche Dienste sie nutzen und hätten sehr weitgehende Einstellungsmöglichkeiten, welche Daten sie Google überlassen wollten.

In der Tat offenbart das Dashboard des Konzerns weitgehend, welche Informationen abgespeichert sind und gibt dem Nutzer auch die Möglichkeit der zukünftigen Speicherung zu widersprechen. Zudem betont Fleischer, die Datenschutzbehörden seien im Vorfeld über die Änderungen informiert worden, ohne dass diese Widerspruch angemeldet hätten. Deshalb lehne der Konzern die Bitte um eine Verschiebung ab.

Ob diese Argumentation auch in den USA fruchtet, wird sich zeigen müssen. Ein Bundesgericht hat sich nun des Falls angenommen und dem Antrag zu einem beschleunigten Verfahren zugestimmt. So soll noch vor dem Stichtag 1. März eine Entscheidung getroffen werden.

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