Kommentar Polizeigesetze: Rechts an der CDU vorbei

Die SPD verpasst die Chance, Bürgerrechte ernst zu nehmen.

Es könnte die historische Chance sein, die alten Polizeigesetze, die in der Schwarz-Schill-Ära ausgeheckt und später vom CDU-Alleinsenat verabschiedet worden sind, auf den Müll zu werfen. Das verlangt zum Teil sogar das Bundesverfassungsgericht.

Doch statt Bürgerrechte endlich ernst zu nehmen und polizeiliche Willkür-Maßnahmen aus dem Repertoire zu streichen, versucht der SPD-Senat wieder einmal, die CDU in der Sicherheitspolitik rechts zu überholen. Allen Experten-Empfehlungen zum Trotz, die Polizei nicht mit Befugnissen bis an die Grenzen der offenkundigen Verfassungswidrigkeit auszustatten, schöpfen die Sozialdemokraten mit ihren Novellen zum Polizeigesetz den gesetzgeberischen Rahmen aus.

Das Motto scheint zu lauten: Alles was technisch möglich ist, soll auch gemacht werden. Dazu zählen Online-Durchsuchungen von Computern, die Wohnraumüberwachung, der große Lauschangriff, aber auch verdachtsunabhängige Personen-Kontrollen.

Vor dem Hintergrund unkontrollierter Überwachung und immer neuer digitaler Schnüffel-Instrumente könnte von einem modernen Gesetzgeber erwartet werden, dass er auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der digitalen Intimsphäre im Blick hat. Dem ist aber nicht so.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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