Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Ein Herz für Künstlerinnen

SPD und Grüne wollen es Menschen erleichtern, Arbeitslosengeld I zu beantragen. Auch die Union will ein klein bisschen mitmachen. Besonders Künstler sollen profitieren.

Mehr Leute dürfen künftig den Stempel bekommen: Arbeitslosengeld I. Bild: dpa

BERLIN taz | Im Streit um die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I will sich jetzt auch die Union ein bisschen bewegen. Besonders KünstlerInnen sollen von einer kleinen Nachbesserung profitieren.

In der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte sollen künftig auch unstetig Erwerbstätige, die wechselnde Anstellungen von bis zu zehn Wochen hatten, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bekommen. Voraussetzung dabei ist, dass sich die Engagements innerhalb von zwei Jahren zu insgesamt sechs Monaten Beitragszeit in der Arbeitslosenversicherung addieren. Dies sagte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag, Max Straubinger (CSU), der taz. Bisher durften die Kurzanstellungen der KünstlerInnen jeweils nicht länger als sechs Wochen dauern. Die Neuregelung, so Straubinger, solle ab Sommer diesen Jahres eingeführt werden.

Die Fraktionen von SPD und Grüne haben bereits Anträge vorgelegt, um die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erleichtern. Bisher muss man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erlangen. Dabei können auch mehrere kürzere Beschäftigungen zusammengezählt werden.

Nach dem Antrag der SPD soll es künftig möglich sein, innerhalb einer Rahmenfrist von drei statt bisher zwei Jahren die zwölf Monate Beschäftigungszeit zu sammeln, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erlangen. Pikanterweise war diese Rahmenfrist zu Zeiten der rot-grünen Regierung von drei auf zwei Jahre verkürzt worden.

Die Grünen wollen die Rahmenfrist von zwei Jahren erhalten. Jedoch sollen nach ihrem Antrag schon Erwerbslose, die während der zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung nur Beschäftigungszeiten von mindestens vier Monaten zusammenbringen, einen Anspruch auf zwei Monate Arbeitslosengeld I erlangen.

Viele unstetig Beschäftigte, darunter auch Künstler oder Wissenschaftler, bekämen bisher die Beschäftigungszeiten für das Arbeitslosengeld I nicht zusammen, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer. Nach dem SPD-Antrag sollen bereits drei Monate Leistungsbezug möglich sein, wenn man insgesamt sechs Monate eingezahlt hat.

Laut Statistiken aus der Bundesagentur für Arbeit bekommt von den Neuzugängen in die Arbeitslosigkeit jeder Vierte heute nicht mehr das lohnabhängige Arbeitslosengeld I, sondern das bedarfsorientierte Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Hierbei wird das Einkommen des Partners mit angerechnet.

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