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  • 19.12.2011

was fehlt ...

... Bushido

Jetzt hätte der Rümpel-ich hab-mich-jetzt-gebessert-Rapper und Bambi-Preisträger die Möglichkeit gehabt für seine früheren Fehler gerade zu stehen und Deutschland zu zeigen, dass er ein Vorbild ist. Doch zu seinem Gerichtstermin wegen Beleidigung will Bushido nicht gehen. Im Oktober vergangenen Jahres soll er in Berlin einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes als "Idioten" beschimpft haben, weil dieser ihm ein Knöllchen geschrieben hat. Es ging um 15 Euro, die Bushido hätte locker machen müssen. Nachdem der Ordnungshüter sich beleidigt fühlte und Anzeige erstattete, erließ ein Gericht einen Strafbefehl in Höhe von 21.000 Euro. Bushido legte Widerspruch ein. Eine Gerichtsverhandlung im Juni platzte, weil Bushido sich krank gemeldet hatte. Nun kommt es zum erneuten Gerichtstermin, an dem er allerdings nicht teilnehmen muss. Die Richterin hatte den 33-jährigen Rapper vom Erscheinen befreit. Grundsätzlich muss zwar jeder Angeklagte persönlich zu seinem Strafprozess antreten, es gibt jedoch Ausnahmen. Bushido hatte sich gegen ein Strafbefehl gewehrt. Wenn das Gericht in solchen Fällen auf Anwesenheit verzichtet, kann ein Anwalt die Interessen wahrnehmen. (dpa/bb)