Kronzeugenregelung für Rechtsterroristin: Zehn Morde sind zu viel

Der Generalbundesanwalt bezweifelt den Sinn einer Kronzeugenregelung für die mutmaßliche Terroristin Zschäpe. Bei zehn Morden müsse man einen Strafnachlass genau bedenken.

Beate Zschäpe (unter Decke) auf dem Weg zur Richtervorführung. Bild: dapd

BERLIN dpa | Generalbundesanwalt Harald Range steht einer Kronzeugenregelung für die inhaftierte mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe skeptisch gegenüber. "In diesem Fall - bei zehn Morden - müsste man sehr genau prüfen, inwieweit ein Strafnachlass überhaupt möglich sein könnte", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Zschäpe sei vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf die Kronzeugenregelung hingewiesen worden, also auf die Möglichkeit eines Strafnachlasses im Fall einer Aussage, die ganz erheblich zur Aufdeckung oder Verhinderung schwerer Straftaten beitrage. "Die Frage stellt sich aber erst am Ende eines Verfahrens und gehört bisher nicht zu meinen Überlegungen", sagte Range.

Zschäpe gehört zum Zwickauer Neonazi-Trio, das für zehn Morde verantwortlich gemacht wird. Die beiden anderen Mitglieder der Terrorzelle, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sind tot, Zschäpe sitzt in Untersuchungshaft.

Die Morde an neun Kleinunternehmern mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie an einer deutschen Polizistin haben auch die Debatte über ein neues NPD-Verbotsverfahren neu belebt.

Innenminister wollen Skeptiker überzeugen

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) rechnet hierfür mit einer breiten Mehrheit bei der Innenministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Wiesbaden. "Ich glaube, dass die ganz überwiegende Zahl der Innenminister ein Signal dafür setzen wird, damit ihre Regierungen ein Verfahren auf den Weg bringen", sagte Lewentz. Bei der Konferenz müsse es aber das Ziel sein, bei den Ländern ein 16:0 zu erreichen.

Mit Blick auf Skeptiker wie den amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, den Hessen Boris Rhein (CDU), betonte Lewentz: "Wir müssen ihn überzeugen. Ich würde mich sehr wundern, wenn er andere Erkenntnisse als zum Beispiel Bayern, Rheinland-Pfalz oder Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hätte, oder wenn er sagen würde, die hessische NPD sei nicht verfassungsfeindlich."

Die Skeptiker befürchten nach dem ersten gescheiterten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei 2003, dass auch ein zweiter Vorstoß beim Bundesverfassungsgericht erfolglos bleiben könnte.

Auch Berlins neuer Innensenator Frank Henkel (CDU) setzt sich für ein NPD-Verbot ein. "Ich gehe davon aus, dass die Innenminister den Kampf gegen den rechtsextremen Sumpf intensivieren und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen", sagte er in Berlin. Von der Innenministerkonferenz müsse ein deutliches Signal ausgehen.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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