Innenminister Friedrichs Erwägung: NPD-Verbot ohne Abzug der V-Leute

In der Diskussion um ein Verbot der rechtsextremen NPD hat Innenminister Friedrich eine neue Option ins Spiel gebracht: Ein Verbotsverfahren ohne den Abzug aller V-Leute.

Wägt Optionen für ein NPD-Verbotsverfahren ab: Innenminister Friedrich. Bild: dapd

BERLIN dapd/dpa | In der Union mehren sich Forderungen nach einem neuen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) denkt über Möglichkeiten für ein NPD-Verbotsverfahren nach, ohne alle V-Leute abziehen zu müssen. "Wir werden prüfen, ob es einen gangbaren Mittelweg gibt", sagte er der Düsseldorfer Rheinischen Post.

Friedrich sagte, das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen, dass Beweise gegen die NPD nicht verwertbar seien, wenn V-Leute in der Partei selbst aktiv mitmischen. Natürlich seien aber auch Informationen aus dem Innenleben der Partei sehr wichtig.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sagte der Bild-Zeitung: "Die NPD gehört verboten. Der Rechtsstaat muss alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um solchen Verbrechen auch den ideologischen Nährboden zu entziehen."

Der scheidende israelische Botschafter in Berlin, Yoram Ben-Zeev, sagte dem Blatt, die NPD stelle das demokratische Deutschland infrage. "Demokratien müssen sich gegen so etwas wehren", sagte er. "Solche Bewegungen sind ein Krebs, und man muss ihn herausschneiden. Sonst breitet der Krebs sich aus, besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten."

Die SPD-Bundestagsfraktion hat unterdessen die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums ins Gespräch gebracht, um die Pannen bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie zu durchleuchten. Das Gremium solle volle Akteneinsicht erhalten, sagte Innenexperte Michael Hartmann der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Als denkbare Mitglieder nannte er frühere Bundesminister oder Richter. Von Überlegungen, einen Untersuchungsausschuss des Bundestages oder einen Sonderermittler einzusetzen, rückte Hartmann hingegen ab, da vor allem Landesbehörden versagt hätten.

Bund und Länder wollen am heutigen Mittwoch mit der Aufarbeitung der Mordserie weiter vorankommen. In Berlin tagt das Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKG) in einer Sondersitzung. In Erfurt nimmt eine Untersuchungskommission zur rechtsextremen Terrorzelle aus Thüringen die Arbeit auf. Den Vorsitz hat der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, übernommen, der bereits als Sachverständiger für das PKG gearbeitet hat.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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