Kommentar Anwalt vor Gericht: Angebrachte Solidarität

Das Verfahren gegen Andreas Beuth ist offenkundig absurd. SPD-Justizsenatorin Schiedek sollte der Staatsanwaltschaft klar machen, dass es wichtigeres zu tun gibt.

Das Verfahren gegen den renommierten Strafverteidiger Andreas Beuth war von Anfang an eine Farce. Dennoch ist es unter den Strafverteidigern ernst genommen worden. Schließlich ist die Anklage von der Staatsschutzabteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft gezimmert worden. Für sie steht nicht das Delikt im Vordergrund, sondern die Gesinnung des Angeklagten.

Der Staatsschutzabteilung hat Beuth als Anwalt linker Angeklagter schon manchen schmerzhaften Freispruch beschert. Auch hat er maßgeblich daran mitgewirkt, dass der Bundesgerichtshof 2007 eine Razzia bei Kritikern des G8-Gipfels für rechtswidrig erklärte.

Angesichts dieser Konfliktlage war es erfreulich, dass die hanseatischen Advokaten in dem Prozess am Montag Solidarität zeigten. Der Andrang von Mandaten und Kollegen war so groß, dass das Gericht in den großen Plenarsaal des Landgerichts umziehen musste. Präsident und Geschäftsführer der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer waren ebenso zugegen wie Vertreter des Republikanischen Anwaltsvereins oder der Strafverteidiger-Vereinigung. Alle machten deutlich, was sie von den Angriff auf Beuth halten.

Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotz dessen offenkundiger Absurdität weitertreiben will, ist es die Aufgabe der SPD-Justizsenatorin Jana Schiedek, ihre Behörde an die Kette zu nehmen. Angeblich ist diese ja ohnehin überlastet.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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