Urteil Berliner U-Bahn-Schläger: Zwei Jahre und zehn Monate Haft

Der Angriff am Bahnhof Friedrichstraße war brutal. Torben P., der Berliner U-Bahn-Schläger, muss nun wegen versuchten Totschlags für fast drei Jahre ins Gefängnis.

Der stark betrunkene Gymnasiast sei in "Provozierlaune" gewesen, heißt es in der Urteilsbegründnung. Bild: dapd

BERLIN taz/dpa | Wer einem Menschen, der auf einem Betonboden liegt, wuchtige Fußtritte gegen den Kopf verpasst, weiß um die Gefährlichkeit seines Tuns. Das ist die Botschaft, die eine Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts am Montag aussendet, als es den 18-jährigen Schüler Torben P. wegen versuchten Totschlags verurteilte. Mit einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten blieb das Gericht allerdings unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 4 Jahre Haft gefordert hatte.

Der Schüler gestand den Gewaltangriff. Er sagte aber im Prozess, an die Tritte könne er sich nicht erinnern. Er sei in der Nacht nach einer Party so betrunken wie nie gewesen. Eine Erklärung für die Tat habe er nicht, sie sei aber durch nichts zu entschuldigen, hieß es in seinem Geständnis.

Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Gymnasiasten, das Entsetzen über seine Tat geheuchelt zu haben. Das Gericht sieht das anders: "Wir glauben Herrn P., dass er schockiert und bestürzt über sich selbst ist", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel.

Die Tat ereignete sich Ostersamstag gegen 3 Uhr morgens auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße. Drei Überwachungskameras haben das Geschehen festgehalten. Die Bilder zeigen, wie Torben P. und ein gleichaltriger Mitangeklagter erheblich alkoholisiert und in Provozierlaune auf das spätere Opfer, einen 29-jährigen Handwerker, treffen. Die Beteiligten kennen sich nicht. Es gibt einen Wortwechsel, später eine Schubserei.

Richter Nötzel interpretiert die Bilder in der Urteilsbegründung so, dass sich der Handwerker wehrt, aber seinerseits nicht aktiv handgreiflich wird. Plötzlich verpasst ihm Torben P. mit einer nahezu vollen Hartplastikflasche einen Schlag gegen den Kopf. Der Angegriffene prallt mit dem Kopf auf den Boden. Einmal, zweimal, dreimal springt ihm Torben P. gegen den Kopf, "schwungvoll und kraftvoll", so Nötzel. Als P. zum vierten Mal ausholt,wirft sich ein Augenzeuge dazwischen. Auch dieser Mann wird zu Boden gebracht. Ob es an dem Zeugen lag, oder daran, dass Torben P. Turnschuhe mit weichen Sohlen trug - "ein glücklicher Zufall hat das böse Ende verhindert", so der Richter. Der Handwerker hatte vergleichsweise geringe Verletzungen.

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass Torben P. nie zuvor straffällig geworden ist. Auch die "reißerische und objektiv falsche Berichterstattung" von Teilen der Medien wirkte sich strafmildernd aus. Nötzel sprach von einer Prangerwirkung. "Einen 18-Jährigen trifft das ungleich härter."

Neue Fall von Schlägerei in Berlin

Neues Entsetzen löste am Wochenende der Tod eines 23-Jährigen in Berlin aus. Er war auf der Flucht vor Angreifern vor ein Auto gerannt und starb. Nach dem neuen Gewaltvorfall sitzen nun zwei Verdächtige in Untersuchungshaft. Sie hatten sich bei der Polizei gestellt. Sie sind den Ermittlern bereits wegen Raubdelikten und Körperverletzung bekannt.

Nach einem dritten Angreifer wird noch gefahndet. Sie sollen den 23-Jährigen und seinen Begleiter im U-Bahnhof Kaiserdamm attackiert haben. Der 23-Jährige flüchtete auf die Straße, wo er von einem Auto erfasst wurde. Er starb noch am Unfallort. Der andere konnte sich in Sicherheit bringen.

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