Tarifkonflikt Deutsche Flugsicherung: Schlichterspruch abgelehnt
Die Auseinandersetzung um einen neuen Tarifvertrag bei der Deutschen Flugsicherung geht in eine neue Runde. Bis Anfang Oktober soll es aber keine Streiks geben.
FRANKFURT/MAIN dpa/afp | Im Tarifkonflikt der Flutlotsen hat der Schlichterspruch vorerst keine Klarheit gebracht. Während die bundeseigene Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) den Schlichterspruch angenommen hat, lehnte die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) den Vermittlungsvorschlag am Freitag in Teilen ab.
Die Tarifkommission der GdF nehme den Schlichterspruch "in der vorliegenden Form nicht an", teilte die Gewerkschaft mit. Die Gewerkschaft erklärte sich aber zu weiteren Gesprächen mit Arbeitgeberseite und Schlichter bereit. Diese sollen bereits in der kommenden Woche beginnen. Angepeilt sei ein Ende der neuerlichen Verhandlungsrunde in etwa zwei Wochen.
Bis zum Ende dieser Gespräche werde es weiterhin keinen Arbeitskampf geben, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft. Wenn allerdings auch diese Gespräche ohne Ergebnis zu Ende gehen sollten, herrsche noch drei Tage Friedenspflicht, danach dürfe die GdF wieder zum Arbeitskampf aufrufen. Zu einem Streik der Fluglotsen könnte es damit frühestens Anfang Oktober kommen - dann beginnen in den ersten Bundesländern die Herbstferien.
Die Gründe für die Ablehnung des Kompromissvorschlags seien vor allem juristischer Natur, sagte der GdF-Sprecher. "Wenn wir den Schlichterspruch annehmen würden, dann könnten wir über Punkte, die uns noch nicht gefallen, nicht mehr verhandeln", sagte er. Strittig seien vor allem noch "strukturelle Punkte", wie etwa die GdF-Forderung nach strengeren Regeln bei der Besetzung von Posten. Alles in allem sei der Schlichterspruch aber "eine wirklich taugliche Basis für weitere Gespräche".
Am Vormittag hatte die DFS mitgeteilt, den Schlichterspruch anzuerkennen und an die Gewerkschaft appelliert, dies ebenfalls zu tun. Die Arbeitgeberseite war es auch, die im August die Schlichtung angerufen hatte, nachdem sie zuvor vergebens versucht hatte, einen drohenden Ausstand ihrer Mitarbeiter gerichtlich zu verhindern.