Neuer Zoff in Jamaika-Koalition: Medienpolitik am Partner vorbei

Das Bundesverfassungsgericht soll über zu viel Einfluss der Politik beim ZDF entscheiden. Die Stellungnahme des Saarlands kam von der CDU – die im ZDF-Sumpf steckt.

Wird Verfassungsrichter in Karlsruhe: Herr Peter Müller von der CDU. Bild: dpa

BERLIN taz | Koalitionsregieren kann manchmal ganz schön schwer sein: Da hat sich die Jamaika-Koalition an der Saar gerade schon bei der Wahl von Annegret Kramp-Karrenbauer als Nachfolgerin des amtsmüden Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) blamiert, weil sie nicht gleich im ersten Wahlgang durchkam und auch im zweiten noch eine Stimme weniger drin war, als schwarz-grün-gelb Landtagssitze hat.

Jetzt geht der Spaß auf dem Spielfeld namens Medienpolitik gleich weiter. Anlass ist die Verfassungsklage in Sachen Polit-Einfluss beim ZDF. 2009 hatte eine unionsgeführte Mehrheit im Verwaltungsrat der Anstalt den Frau Merkel (CDU) und anderen nicht genehmen Chefredakteur Nikolaus Brender abserviert. Nun soll Karlsruhe darüber befinden, ob die ZDF-Spielregeln und der hohe Anteil von Politikern in den Sender-Gremien verfassungskonform sind.

Eingebracht hat die Klage das SPD-regierte Rheinland-Pfalz, aber auch jedes andere Bundesland durfte sich dazu äußern. Auch das Saarland hat schon eine Stellungnahme geschickt, als Peter Müller (CDU) noch Ministerpräsident war – und blöderweise an den Koalitionspartnern vorbei.

Nur Müller, der das Justizministerium praktischerweise gleich noch in Personalunion führte, und das ebenfalls mit einem CDUler besetzte Innenministerium waren mit dem Ding befasst, mopst sich jetzt die Saar-SPD. Das ist vor allem für die Grünen peinlich, deren medienpolitische Frontfrau Tabea Rößner im Bundestag als erste eine eigene Verfassungklage in Karlsruhe durchsetzen wollte – was in Berlin ironischerweise an medienpolitischen Kleinlichkeiten innerhalb der SPD scheiterte.

Dass die Stellungsnahme des Saarlandes allerdings leidlich absurd ausfallen musste, war klar: Denn eines der Mitglieder im ZDF-Verwaltungsrat, die 2009 Brenders Vertragsverlängerung verhinderten und ihn so rausmobbten war niemand geringeres als der damals noch saft- und kraftstrotzende saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Dass Müllers neuer Job Verfassungsrichter in Karlsruhe sein wird, rundet die ganze Angelegenheit mit sanfter Ironie ab. Immerhin muss er dort aber nicht als frischgebackener Gralshüter des Grundgesetzes seinen Staatskanzlei-Quark zum ZDF von damals lesen.

Für das Verfahren 1 BvF 1/11 ist der 1. Senat des Bundesverfassungsreichts zuständig. Müller ist aber für den 2. Senat vorgesehen. Und auch hier könnte es noch ganz anders kommen: Denn Müller müsste als Bundesrichter vom Bundesrat gewählt werden – und dort haben sich seit den letzten Landtagswahlen die Verhältnisse geändert. "Das Bundesverfassungsgericht ist kein Jurassic Park für ausgediente Ministerpräsidenten", sagte gerade eben erst wieder der Bundespolitiker Jerzy Montag der Leipziger Volkszeitung. Der Mann ist übrigens ein Grüner – Koalitionsregieren kann, wie gesagt, manchmal schwer sein.

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