Kommentar Prozess um Hausbesetzung: Machtwort ist nötig

Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M. sicherlich in Ordnung. Nun ist es eine politische Frage, wie mit dem Protest gegen den Wohnungsleerstand umgegangen wird.

Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M. sicherlich in Ordnung. M. ist nun mal von der Polizei am Abend des 16. Oktober 2010 in der weitgehend leer stehenden Landschulze-Immobilie Juliusstraße 40 angetroffen worden. Und er hat sich auch in einer Erklärung zu Hausbesetzungen als Form des Kampfes gegen Wohnraumleerstand bekannt.

Es ist daher eine politische Frage, wie mit dem Protest gegen den Wohnungs-Leerstand durch skrupellose Spekulanten umgegangen wird. Besteht ein öffentliches Interesse, BesetzerInnen, die dieses Übel mit Formen des zivilen Ungehorsams bekämpfen, der Strafverfolgung auszusetzen?

Zwei Richter des Amtsgerichts Altona haben bereits angedeutet - und das war in diesem Prozess schließlich auch nicht anders - die Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen zu wollen, weil eben kein öffentliches Interesse darin bestehen kann, Aktivisten zu bestrafen, die auf diesen Missstand aufmerksam machen.

Selbst Staatsanwältin Sabine Hantel-Maschke räumte in ihrem Plädoyer ein, dass Martin M. keine eigennützigen Motive gehabt habe. Schließlich hat sie sich aber durchgesetzt, weil sich der Angeklagte ihren Bedingungen nicht unterwarf. Damit dies nicht öfter passiert, sollte SPD-Justizsenatorin Jana Schiedek mal ein Machtwort sprechen.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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