Urteil des Bundesfinanzhofs: Soli ist rechtens

Der Solidaritätszuschlag war in den vergangenen Jahren nicht verfassungswidrig. Das entschied der Bundesfinanzhof und gab zwei Klägern damit einen Korb.

Der Bundesfinanzhof in München hat Klagen gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Bild: dpa

BERLIN dpa/afp |Der Bundesfinanzhof in München hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Er wies am Donnerstag zwei Klagen gegen die Abgabe in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommenssteuer ab. Der sogenannte Soli erfülle weiterhin seine Funktion, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, sagte der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Zudem sei keine zeitliche Befristung geboten.

Geklagt hatten eine Anwältin aus dem oberbayerischen Burghausen sowie ein Gewerbetreibender aus dem Raum Köln. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Höhe und die fehlende zeitliche Befristung des Solidaritätszuschlags gegen die Verfassung.

Die Anwältin kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. In diesem Fall muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem "Soli" beschäftigen.

Der Soli wird seit 1995 unbefristet erhoben. Der damalige Satz von 7,5 Prozent auf die Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer liegt seit 1998 bei 5,5 Prozent und spülte dem Bund 2010 mehr als elf Milliarden Euro in die Kassen. Die beiden Kläger hatten die Erhebung der Ergänzungsabgabe für die Jahre 2005 und 2007 angegriffen. Die Rechtsanwältin kündigte nun an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

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