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  • 15.7.2011

was fehlt ...

... Tierliebe

Außerdem darf die 23-Jährige - wir möchten sagen zu recht - zwei Jahre kein Tier besitzen. Tierquälerei könne nicht geduldet werden, begründete Richter Peter Peter Hasted die Strafe. Die 23-Jährige hatte den Kopf der Maus mit einem Steakmesser abgetrennt. Die Aufnahmen davon veröffentlichte sie Anfang dieses Monats unter einem Pseudonym auf Facebook. Die Tierschutzbehörde RSPCA bezeichnete das Video als "außerordentlich plastisch". Die Maus habe 40 Sekunden lang mit dem Tod gerungen. Tiere zu quälen statt sich ein Hobby zu suchen scheint down under grad durchaus in Mode zu sein. Denn RSPCA kritisierte am Freitag auch einen anderen Fall von massiver Tierquälerei in Australien. Wie die Tierschutzbehörde mitteilte, misshandelten zwei Männer im Insel-Bundesstaat Tasmanien mehrere Opossums und filmten die Szenen. Demnach schlugen sie die Beutelratten, stachen auf sie ein und brachten die Kadaver schließlich zur Explosion. Das Urteil gegen die Tierquäler steht noch aus. (taz/afp)