Facebook-Rechtsstreit um Urheberschaft: Winklevoss-Zwillinge geben auf

Die ehemaligen Studienkollegen von Mark Zuckerberg wollen den Rechtsstreit um die Erfindung von Facebook offenbar beilegen. Der frühere Vergleich über 45 Millionen Euro bleibt gültig.

Nun doch zufrieden mit ihren Anteilen: Die Gebrüder Winklevoss und Kumpel Narendra. Bild: ap

SAN FRANCISCO/NEW YORK dapd/afp | Die Studienkollegen des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg haben ihren Rechtsstreit um die Urheberschaft der Idee zu dem sozialen Netzwerk aufgegeben.

Laut einem bei einem Bundesgericht in San Francisco eingereichten Gerichtsdokument wollen die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss und ihr Freund Divy Narendra nun doch nicht versuchen, eine Einigung mit Facebook vor dem Obersten Gerichtshof der USA annullieren zu lassen. Vor Gericht wollten die Brüder das Abkommen, das ihnen 20 Millionen Dollar in bar und 45 Millionen Dollar an Unternehmensanteilen zusprach, ursprünglich kippen lassen, nun aber doch akzeptieren.

Die Winklevoss-Zwillinge werfen Zuckerberg vor, während der gemeinsamen Studienzeit an der US-Eliteuni Harvard im Jahr 2003 ihre Idee zum sozialen Onlinenetzwerk ConnectU ("Vernetze Dich") gestohlen zu haben. Die Brüder und ihr Freund Narendra hatten den jungen Zuckerberg mit der Weiterentwicklung ihres Programms beauftragt, Zuckerberg habe sich aber nicht an den Vertrag gehalten, sondern im Februar 2004 mit Facebook sein eigenes Netzwerk gestartet. Facebook weist diese Darstellung zurück.

Ein Bundesgericht hatte ihre Klage jedoch abgewiesen, in der sie behaupteten falsch über den Wert der Anteile informiert worden zu sein. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sie von einer Schwadron von Anwälten und ihrem Vater, einem Wirtschaftsprofessor, vertreten worden waren. Den Gang vor den Obersten Gerichtshof der USA wollen sich die Zwillinge nun sparen. Ihre Anteile an Facebook haben mittlerweile einen Wert von 100 Millionen Dollar.

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