Politischer Streit über Prozessberichte: Kachelmann entfacht Zensurdebatte

Was darf aus dem Gerichtssaal nach außen dringen? Die Union will Berichterstattung über Sexualdelikte per Gesetz eindämmen. Grüne und SPD warnen davor.

Was darf nach außen dringen? Jörg Kachelmann im Gericht. Bild: dapd

BERLIN taz | Die Medienschlacht im Fall Kachelmann hat einen Streit über die Pressefreiheit entfacht. Die Opposition kritisierte scharf einen Vorstoß der Union, übergriffige und detailreiche Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich einzuschränken.

"Berichtsverbote für die Presse oder strafrechtliche Beschränkungen der Pressefreiheit lehne ich strikt ab", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, am Mittwoch der taz. Montag verwies auf den Straftatbestand Geheimnisverrat, der bereits geregelt sei: "Wenn das Gericht eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt, darf niemand aus dem Gerichtssaal Details an die Presse weitergeben. Wenn die Presse aber Details dieser Art erfährt, muss sie natürlich berichten dürfen."

Die Debatte in Gang gebracht hatte ein Vorschlag der Union: Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), sagte: "Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird." Medien müssten dazu gebracht werden, über Aussagen, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden, nicht zu berichten. "Was hilft es dem Opfer einer Vergewaltigung, dass es sich hinter verschlossenen Türen dem Gericht anvertrauen kann, wenn sämtliche Aussagedetails später doch in der Zeitung stehen?"

Die Tendenz, Verfahren wegen Vergewaltigung medial rücksichtslos auszuschlachten, entmutige Opfer sexueller Gewalt, sich an die Behörden zu wenden. Es wäre aber fatal, wenn die ohnehin geringe Anzeigebereitschaft weiter abnehme, warnte Kauder. Ihm schwebt zunächst eine freiwillige Selbstverpflichtung der Medien vor. Falls eine solche nicht zustande komme, sei eine Änderung der Strafprozessordnung nötig.

So müssten zum Beispiel Zeugenaussagen, die nicht-öffentlich gemacht würden, auch im weiteren Prozessverlauf geschützt werden. "Wenn Verteidigung oder Staatsanwaltschaft diese in ihren Plädoyers verwenden, muss das Gericht Journalisten wieder von der Verhandlung ausgeschließen", sagte Kauder. "Das ist kein Angriff auf die Pressefreiheit, höchstens ein Angriff auf die öffentliche Prozessführung."

"Ungute Gefühle"

Die SPD steht der Idee ebenfalls skeptisch gegenüber. Er verstehe "ungute Gefühle" angesichts der Kachelmann-Prozesses, sagte Dieter Wiefelspütz, Innen- und Rechtspolitiker der SPD-Fraktion und ehemaliger Richter. "Da gab es viele Verlierer, vielleicht hat auch der Rechtsstaat verloren. Als Konsequenz aber in die Pressefreiheit einzugreifen, das geht nicht. Der Schaden wäre größer als der Nutzen." Wiefelspütz argumentierte weiter: "Die Strafprozessordnung bietet bereits ausreichend Instrumente, um den Schutz von potentiellen Opfern zu gewährleisten. An diese müssen sich alle Prozessbeteiligten halten, sonst sind straf- und standesrechtliche Sanktionen möglich."

Beim Kachelmann-Prozess waren in den Medien intime Details ausführlichst ausgebreitet worden - sowohl über das vermeintliche Opfer, als auch über den freigesprochenen Meteorologen. Das Magazin Focus hatte etwa aus einer Tagebuch-Datei zitiert, die Sabine W. angeblich auf ihrem Laptop angelegt haben soll.

Mehrere Ex-Freundinnen hatten sich in der Presse, etwa der Zeitschrift Bunte, über den angeblichen Charakter und das Verhalten Kachmanns ausgelassen. Der Grünen-Abgeordnete Montag regte einen Diskurs der Medien untereinander an. "Wir brauchen eine ernsthafte Auseinandersetzung der Medien selbst, wie Persönlichkeitsrechte in der Berichterstattung gewahrt bleiben können", sagte er. "Das ist ein schwieriger Weg, aber in einer offenen Gesellschaft der richtige Weg." Fest stehe: Die Berichterstattung über den Prozess sei zum Teil übergriffig und unanständig gewesen.

Freiwillige Selbstverpflichtung

Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis hatte in der Neuen Osnabrücker Zeitung ebenfalls für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Medien plädiert. "Eine Selbstregulierung der Medien ist dringend geboten." Er forderte einen "Ehrenkodex, mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten."

Eine Selbstregulierung existiert mit dem Pressekodex des Deutschen Presserats bereits. Er ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, der 90 Prozent der Verlagsbranche beigetreten sind - etwa die meisten Großverlage wie Springer, die WAZ-Gruppe oder Gruner und Jahr. "Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen", heißt es in der Ziffer des Kodex', die den Umgang mit Persönlichkeitsrechten thematisiert. Nur wenn privates Verhalten öffentliche Interessen berühre, "kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden".

Gehen bei dem Presserat Anzeigen zu zweifelhafter Berichterstattung einzelner Medien ein, prüft er diese. Wurde der Kodex verletzt, erteilt er Rügen. Diese würden in fast allen Fällen abgedruckt, sagte eine Referentin.

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