Anti-Terror-Gesetz: Innenminister irritiert Liberale

Der Streit um das Terrorabwehrgesetz sollte schnell vom Tisch. Doch vor einem Treffen zwischen Union und FDP gibt es neuen Zoff - wegen eines alten "Giftpapiers".

Ärgert die Liberalen: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Bild: dapd

BERLIN taz | Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hätte beim Terrorbekämpfungsgesetz gerne eine schnelle Einigung mit dem Koalitionspartner, am besten noch im Mai. Doch wie es aussieht, wird das noch ein bisschen dauern. Denn die FDP hat vor einem für Dienstag angesetzten Treffen zu dem Thema durchklingen lassen: Es geht ihr um Grundsätzliches.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 habe es ein "Stakkato an Gesetzgebung" gegeben, hieß es in FDP-Kreisen. "Diese Linie der automatischen Verschärfung wollen wir durchbrechen." Zwar wolle man die Verlängerung des Anti-Terror-Gesetzes nicht grundsätzlich blockieren. Wenn man sich in der Koalition aber nicht einigen könne, dann laufe das Gesetz zum Januar 2012 eben aus, hieß es.

Das Treffen zwischen Vertretern von Innen- und Justizministerium sowie Fraktionsexperten von Union und FDP wird also sicher nicht kuschelig werden.

Konkret geht es um Befugnisse der drei deutschen Geheimdienste, die diese in Reaktion auf den 11. September 2001 bekommen hatten und die von der großen Koalition später nochmals befristet verlängert wurden. Seitdem können Verfassungsschutz, BND und Militärischer Abschirmdienst unter anderem bei Banken, Postfirmen, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen heimlich Informationen über Terrorverdächtige und mutmaßliche Extremisten einholen.

Verkürzt gesagt will das Innenministerium diese Befugnisse allesamt verlängern - und an manchen Stellen sogar etwas erweitern. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will in den Verhandlungen mit der Union nochmal alle neuen Befugnisse der Nachrichtendienste darauf abklopfen, ob sie wirklich nötig sind. Sie wird versuchen, diese an der einen oder anderen Stelle zu beschneiden oder zumindest die Kontrolle zu verschärfen.

Als Affront wird in FDP-Kreisen gewertet, dass Innenminister Friedrich am Dienstag nochmals eine "Formulierungshilfe" als Grundlage fürs Kabinett vorgeschlagen hat, die von den Liberalen bereits Anfang April nicht für die weitere Diskussion akzeptiert worden war. Die Überschrift des Papiers "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rechtsschutz und Aufsicht im Bereich der Nachrichtendienste" halten die Liberalen für einen puren Euphemismus. Denn aus ihrer Sicht stehen in dem angeblichen "Giftpapier" Verschärfungen, auch wenn die Union das anders sieht.

Bußgelder bis zu 15.000 Euro

Tatsächlich finden sich in dem Papier, das der taz vorliegt, fünf neue Auskunftspflichten für Verwaltung und Wirtschaft. Demnach sollen die Geheimdienste bei Banken nicht nur nach Konten und Geldbewegungen fragen dürfen - sondern auch nach "in Schließfächern körperlich verwahrten Wertsachen". Bei Internetfirmen soll in Zukunft auch nachgefragt werden dürfen, was ein verdächtiger Kunde etwa per Onlineauktion gekauft hat. Und Firmen, die sich weigern Auskunft zu geben - was in der Vergangenheit nach Angaben aus Sicherheitskreisen bei Fluggesellschaften schon vorkam - sollen in Zukunf mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Andererseits soll in das Terrorbekämpfungsgesetz laut der "Formulierungshilfe" aus dem Innenministerium aber auch ein explizites Verbot eingefügt werden, dass Kunden durch die heimlichen Anfragen der Geheimdienste benachteiligt werden - etwa, in dem eine Bank ihnen das Konto kündigt, weil der Verfassungsschutz sich nach deren Überweisungen erkundigte. Und: Alle Auskünfte sollen von der so genannten G-10-Kommission des Bundestags kontrolliert werden, was bisher nur zum Teil der Fall ist.

Vieles in der Auseinandersetzung ist aber auch Symbolpolitik. Die FDP will nach ihrem Neustart ihr Bürgerrechtsprofil wieder schärfen, in der Unionsfraktion wird in letzter Zeit wieder der Ruf nach mehr Law-and-Order lauter.

Nach einigem Hin und Her wird es beim Terrorbekämpfungsgesetz aber sicher eine Einigung geben, spätestens im Herbst - anders als beim Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung, bei dem die Koalitionspartner so weit entfernt voneinander sind wie eh und je.

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