Londoner Gericht entscheidet: Assange darf ausgeliefert werden

Ein britisches Gericht hat entschieden, dass der Wikileaks-Gründer nach Schweden ausgeliefert werden darf. Doch noch will Julian Assange nicht aufgeben.

Jeder Schritt wird beobachtet: Julian Assange in London auf dem Weg ins Gericht. Bild: reuters

DUBLIN taz | Julian Assange soll an Schweden ausgeliefert werden. Das hat das Londoner Amtsgericht in Belmarsh am Donnerstag entschieden. Richter Howard Riddle wies sämtliche Argumente zurück, die die Verteidigung des Wikileaks-Gründers bei einer zweitägige Anhörung Anfang des Monats vorgebracht hatte. Assanges Anwälte kündigten an, Berufung einzulegen. Dazu haben sie sieben Tage Zeit. Andernfalls wird der 39-Jährige in zehn Tagen ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei Frauen gegen ihn erhoben haben.

Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe gegen ihren Willen ohne Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die andere wirft Assange vor, sie im Schlaf vergewaltigt zu haben. Das seien auch in Großbritannien Straftatbestände, sagte Riddle, und deshalb sei die Auslieferung rechtmäßig.

Assange bestreitet die Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London der Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Seitdem steht er in Großbritannien unter Hausarrest. Da im schwedischen Rechtssystem aber keine Freilassung auf Kaution vorgesehen ist, kommt Assange nach dem gestrigen Urteil wohl bis zum Berufungsprozess in London ins Gefängnis.

Die Verteidigung hatte versucht, die Glaubwürdigkeit der schwedischen Staatsanwältin Marianne Ny infrage zu stellen. Riddle wies das zurück: Die Äußerungen der pensionierten schwedischen Richterin Brita Sundberg-Weitmann, die Ny als "bösartige, radikale Feministin" bezeichnet hatte, die "gegen Männer voreingenommen" sei, basierten lediglich auf Hörensagen. Assange habe sich der Vernehmung entzogen, bevor er Schweden verlassen habe, sagte Riddle.

Er gehe davon aus, dass das mit Absicht geschehen sei. Es sei durchaus nachvollziehbar, dass Ny wünscht, ihn in Schweden und nicht in Großbritannien zu vernehmen. Klar sei auch, dass sie Assange anklagen wolle. Deshalb sei sie entgegen der Behauptung der Verteidigung sehr wohl berechtigt gewesen, vor der offiziellen Erhebung einer Anklage den europäischen Haftbefehl auszustellen.

Diese Art von Haftbefehlen, die 2003 eingeführt wurden, sollten die Auslieferung mutmaßlicher Terroristen vereinfachen, werden aber zunehmend auf andere Fälle angewandt. Assange befürchtet, dass ihn die schwedischen Behörden weiter an die USA ausliefern könnten. Die dortige Justiz prüft zurzeit, ob sie gegen Wikileaks und Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Unterlagen vorgehen kann. Einer Auslieferung Assanges von Schweden an die USA müsste die britische Justiz allerdings zustimmen.

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