Atomgesetz passiert Bundesrat: Nächste Station Bundespräsident

Im Bundesrat konnte die Opposition keinen Einspruch gegen die AKW-Laufzeitverlängerung erreichen. Die SPD-regierten Länder planen nun eine Verfassungsklage.

Will gegebenenfalls gegen die AKW-Laufzeiten klagen: Kurt Beck. Bild: dpa

Die von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen längeren Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke können voraussichtlich wie geplant zum Beginn nächsten Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete am Freitag darauf, Einspruch gegen das Gesetz zu erheben und den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Verfahren verzögert hätte.

Eine aktive Zustimmung des Bundesrats, für die die schwarz-gelb regierten Länder allein keine Mehrheit gehabt hätten, war nicht erforderlich, weil die Regierung das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig deklariert hatte. Ein Antrag der SPD-geführten Länder, dass diese Entscheidung nicht zulässig sei, fand keine Mehrheit - obwohl zuvor der Rechtsausschuss des Bundesrats mehrheitlich diese Position vertreten hatte.

Während die Bundesregierung die Entscheidung begrüßte, kündigten die Ministerpräsidenten der SPD-geführten Länder eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Klageschrift liege bereits vor und werde eingereicht, sobald Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz unterzeichnet habe. "Wir stützen uns auf eine Reihe von Gutachten", sagte Kurt Beck, Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz.

Durch die längeren Laufzeiten seien Länderinteressen eindeutig berührt, so Beck, von einer moderaten Verlängerung könne keine Rede sein. Auf die Atomaufsicht der Länder kämen durch die verlängerten Laufzeiten mehr und neue Aufgaben zu.

Auch gegen die geplante Brennelementesteuer erhob der Bundesrat keinen Einspruch. Mehrere CDU-geführte Länder, die zuvor damit gedroht hatten, stimmten zu, nachdem der Bund angekündigt hatte, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und die Auswirkungen des Gesetzes Mitte 2012 zu evaluieren.

Die Steuer auf Brennelemente soll dem Bund bis zu 2,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Weil dadurch die Gewinne der Energiekonzerne geringer ausfallen, drohen Ländern und Kommunen Ausfälle bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer im Umfang von 500 bis 600 Millionen Euro im Jahr.

Die Novelle des Atomgesetzes sieht vor, dass Reaktoren, die vor 1980 ans Netz gegangen sind, 8 Jahre länger laufen dürfen als unter dem rot-grünen Atomkonsens beschlossen. Jüngere AKWs bekommen 14 Jahre Zuschlag. Durch die Berechnung anhand von Strommengen sind aber noch deutlich längere Laufzeiten möglich. Neben der Opposition und Umweltverbänden hatten auch die Branche der erneuerbaren Energien und die Stadtwerke das Gesetz kritisiert.

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, muss nun zunächst der Bundespräsident prüfen, ob er die verfassungsrechtlichen Bedenken der SPD gegen das Atomgesetz teilt. Unterschreibt er, werden die SPD-geführten Länder klagen, ebenso wie Anwohner von Atomkraftwerken mit Unterstützung der Umweltorganisation Greenpeace. Das Verfassungsgericht wird wohl frühestens in einem Jahr eine Entscheidung fällen.

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