Gentests an Reagenzglas-Embryonen : CDU-Politiker fordern PID-Verbot

Die Beschränkung von Gentests bei Embryonen auf schwerste Erbkrankheiten sei nicht möglich, sagen die PID-Gegner in der CDU. Sie wollen ein uneingeschränktes Verbot.

Eine Laborantin sucht in der Petrischale nach einer Eizelle für die künstliche Befruchtung. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der CDU erhoffen sich gute Chancen, dass die umstrittene Embryonenselektion doch wieder verboten wird. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli hat deutlich gemacht, dass die bisherige Regelung nicht präzise genug ist", sagte Patrick Sensburg, Rechtsexperte der Union.

Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, und dem CDU-Europaabgeordneten Peter Liese forderte Sensburg am Freitag in Berlin ein eindeutiges gesetzliches und unbeschränktes PID-Verbot.

Der Bundestag müsse möglichst schnell entscheiden, ansonsten würden "Fakten geschaffen, die nur schwer wieder zurücknehmbar sind", sagte Liese. Er verwies darauf, dass Reproduktionskliniken jetzt schon neue Mitarbeiter suchen, um PID anbieten zu können.

Die PID eingeschränkt nur für schwere Krankheiten zuzulassen, so wie es auch einige Unionspolitiker fordern, hält Liese nicht für praktikabel. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Kriterien für PID immer weiter aufgeweicht würden.

Auch eine Liste von Krankheiten, bei denen PID erlaubt werden soll, gehe an der Realität vorbei, so Liese. Selbst Frankreich, wo von den Ländern, die PID zugelassen haben, die strengsten Regeln gelten, sah sich außerstande eine solche Liste aufzustellen.

Betroffene Paare hätten zudem die Möglichkeit auf die sogenannte Polkörperdiagnostik zurückzugreifen. Diese Methode, bei der Aussagen über die unbefruchtete Eizelle gemacht werden können, ist auch in Deutschland legal, da dabei keine Embryonen verworfen werden. Die meisten in Frage kommenden, schweren Erbkrankheiten können laut Liese damit ausgeschlossen werden.

Nach den Vorstellungen der drei CDU-Politiker würde schon ein zusätzlicher Passus in dem seit Februar 2010 gültigen Gendiagnostikgesetz ausreichen, um PID zu verbieten. Das Embryonenschutzgesetz müsste dazu nicht extra geändert werden.

In Gesprächen soll jetzt abgeklärt werden, ob ein entsprechender Gruppenantrag auch von Abgeordneten der anderen Fraktionen unterstützt werde. Anfang nächsten Jahres könnte dann vielleicht schon der Bundestag darüber abstimmen.

Als Nächstes wird sich die CDU auf dem Landesparteitag am 6. November in Nordrhein-Westfalen und kurz darauf auch auf dem Bundesparteitag in Karlsruhe mit dem PID-Verbot beschäftigen müssen. Die entsprechenden Anträge sind schon formuliert.

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