Tauschbörse Limewire abgeschaltet: Keine Daten, keine Viren mehr

Vier Jahre lang tobte ein Rechtsstreit zwischen dem Filesharing-Pionier Limewire und der US-Musikindustrie. Eine Richterin verordnete der Tauschbörse nun das endgültige Aus.

Stempel drauf, Schnee von gestern: So sieht die Startseite von Limewire heute aus. Bild: taz screenshot

"Limewire? Die gab's noch?" Selbst so mancher Internet-Veteran dürfte nach der Nachricht vom Dienstag überrascht gewesen sein, dass eine der ältesten Dateitauschbörsen im Internet nun offiziell am Ende ist. Das Portal, das im Mai 2000 erstmals das Licht der Netzwelt erblickte, basierte hauptsächlich auf der Uralt-Filesharing-Technik Gnutella sowie, in den letzten Versionen, auf dem neueren Bittorrent-Protokoll. Damit ließ sich jedes gewünschte Dokument von Nutzer zu Nutzer übertragen, besonders gerne Musikstücke und Filme und häufig an der Legalität vorbei.

Folgerichtig leitete nicht die mittlerweile stark abflauende Nutzerschar das Aus von Limewire ein, sondern eine gerichtliche Anordnung. Schon seit 2006 versuchte die Recording Industry Association of America (RIAA), der Hauptverband der US-Schallplattenindustrie, die Dateitauschbörse zum Aufgeben zu bewegen. Am Dienstag hatten die Bemühungen endlich Erfolg.

Richterin Kimba Wood vom US-Distriktsgericht in Manhattan verdonnerte Limewire dazu, seine Suchfunktion, das Hochladen und Herunterladen von Dateien sowie "jede Form von File-Austausch" einzustellen. Webseite und Client-Programm wurden daraufhin gesperrt. "Das Herunterladen oder Teilen urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Genehmigung ist illegal", heißt es dort nun.

Das Ende von Limewire hatte sich über mehrere Monate angekündigt. Im Mai urteilte Woods, die Tauschbörse habe Urheberrechte verletzt und seine Nutzer dazu angeleitet, Urheberrechte zu brechen - auf "massive" Art und Weise. In der Begründung hieß es ungewöhnlich hart, die Klageführerin habe "irreparable Schäden" durch Limewire erlitten und erleide sie weiterhin. Limewire hatte argumentiert, man habe keinen Einfluss auf die Daten, die über den eigenen Dienst geleitet würden, man sei vor allem Dienstleister.

Wie viel Geld Limewire das Urteil kosten wird, ist bislang unklar. Wood will den zu zahlenden Schadenersatz erst im Januar festlegen. Klar ist bereits, dass das Gericht auch den Limewire-Gründer Mark Gorton belangen wird. Der New Yorker Unternehmer und Hedgefonds-Betreiber sei "persönlich haftbar"

George Searle, der für Gorton als Chef von Limewire das Tagesgeschäft führt, zeigte sich schwer enttäuscht. "Wir sind extrem stolz auf unsere Geschichte als Pionier." Sein Unternehmen habe "seit Jahren" versucht, "den Spalt zwischen der Technologie und den Rechteinhabern von Inhalten zu überbrücken". Limewire hatte zuletzt für Ende des Jahres 2010 einen eigenen Musikbezahldienst angekündigt, der statt Dateitausch bezahlte Abos anbieten wollte. In den USA war er bereits in ersten Stufen gestartet.

Bei der RIAA erhofft man sich nun einen hohen Schadenersatz. Der sei "nur folgerichtig", so der Verband. Aus der Entscheidung werde klar, dass es viele Beweise für ein "willentliches Vorgehen" gegeben habe. Limewire finanzierte sich mit dem Verkauf einer "Pro"-Version seiner Dateitauschsoftware, für die im Jahr 35 Dollar (25 Euro) fällig wurden. Damit waren schnellere Downloads und bessere Suchergebnisse verbunden. Außerdem wurden andere Programme mit Limewire "gebundelt", was sowohl den Programmherstellern als auch Limewire Geld einbrachte.

Unter Nutzern verlor der Dienst in den letzten Jahren auch deshalb Freunde, weil er als Hort von Malware galt. In unabhängigen Untersuchungen fanden Sicherheitsexperten einen Anteil von Schadcode in bis zu jeder dritten angebotenen Datei.

Nach dem Urteil im Mai hatte Limewire im letzten Update der Software bereits eine Deaktivierungsfunktion integriert, um die Tauschbörse abschalten zu können. Einmal ausgelöst, fuhr das Netzwerk automatisch runter, auch der direkte Tausch zwischen Nutzern wurde unterbunden.

RIAA gegen Limewire ist der dritte große Fall, in dem Rechteinhaber direkt gegen eine große Dateitauschbörse vorgegangen sind. Urahn all dieser Fälle ist die Klage gegen den Filesharingpionier Napster. 2005 traf es dann Grokster, einen Dienst der zweiten Generation.

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