Neues Gesetz verabschiedet: Zwangsheirat wird strafbar

Mit bis zu fünf Jahre Haft können Zwangsheiraten künftig bestaft werden, das gal Die Grünen halten den Gesetzentwurf für unnütz und kritisieren Kürzungen bei Integrationskursen.

Sollen künftig besser vor Zwangsheirat geschützt werden: junge Musliminnen, hier in Duisburg. Bild: dpa

BERLIN dpa / rts | Zwangsehen sollen in Deutschland künftig stärker bekämpft werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem eine Zwangsheirat als eigener Straftatbestand gewertet werden soll. Bislang gelten Zwangsheiraten nur als schwere Nötigung. "Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere. Es sei falsch, darin eine tolerable Tradition aus anderen Kulturen zu sehen. Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen bis zu fünf Jahren Haft drohen. Nach dem Entwurf soll auch die Antragsfrist zur Aufhebung einer Zwangsehe verlängert werden.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird zudem in Deutschland aufgewachsenen Opfern von Zwangsehen im Ausland ein Wiederkehrrecht eingeräumt. Voraussetzung sei allerdings, dass die Betroffene in Deutschland eingelebt sei.

Zudem verschärft die Regierung die Anforderungen an Ausländer zur Integration. So müssen Ausländerbehörden vor einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis feststellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen nachgekommen ist.

Die Grünen haben den Gesetzentwurf der Koalition gegen Zwangsheirat als unnütz kritisiert. "Zwangsheirat ist heute schon strafbar", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck am Mittwoch in Berlin. "Das ist kosmetische Gesetzgebung."

Bisher können Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet werden. Die Höchststrafe liegt schon jetzt bei fünf Jahren, doch mit der Neuregelung soll eine juristische Verfolgung leichter werden. Beck verlangte, wer das Problem stärker angehen wolle, müsse den Opferschutz verbessern.

Er warf der Koalition vor, mit geplanten Sanktionsverschärfungen gegen Integrationsunwillige von eigenen Versäumnissen ablenken zu wollen. "Das Reden über Sanktionsmöglichkeiten ist ein Ablenkungsmanöver, weil gleichzeitig Mittel für die Integrationskurse gekürzt werden."

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