Kinderpornografie-Urteil rechtskräftig: Revision von Tauss abgelehnt

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Ex-SPD-Politikers Jörg Tauss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das juristische Verfahren wegen Kinderpornografiebesitz ist damit beendet.

Den ganzen Rechtsweg genommen und doch nicht ans Ziel gekommen: Ex-SPDler & Ex-Piratenparteiler Jörg Tauss. Bild: dpa

KARLSRUHE apn | Die Bewährungsstrafe für den früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Kinderpornografie ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des früheren SPD-Politikers als offensichtlich unbegründet. Die Entscheidung des 1. Strafsenats wurde am Dienstag in Karlsruhe bekanntgegeben.

Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss im Mai zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er sich in 95 Fällen kinder- und jugendpornografische Schriften verschafft hatte. Auf seinem Mobiltelefon beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Bild- und Videodateien. Bei der Durchsuchung seiner Abgeordnetenwohnung in Berlin wurden zudem drei DVDs mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt sichergestellt.

Tauss' Einlassung, er habe als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert und beweisen wollen, dass Kinderpornografie inzwischen hauptsächlich über das Handy und nicht über Internet verbreitet werde, folgte die Strafkammer damals nicht. Denn Tauss habe im Rahmen seiner Mandatsausübung keinen Gebrauch von seinen Erkenntnissen gemacht, obwohl sich das bei Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zu Kinderpornografie angeboten hätte. Außerdem seien seine Recherchen völlig ungeeignet gewesen, seine These zu belegen.

Das Landgericht ging davon aus, dass Tauss aus privaten Gründen virtuell in der Szene unterwegs war. Allerdings wurde kein sexuelles Interesse als Motiv festgestellt. Tauss könne auch aus Neugier gehandelt haben.

Vorwürfe gegen Ermittler

Der 1. Strafsenat des BGH verwarf die Revision ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren. Zu einer Erörterung der Rechtsfrage, ob Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats straflos nach Kinderpornografie suchen dürfen, kam es nicht. Denn das Landgericht hatte eine mandatsbedingte Recherche verneint. Hierin sah der 1. Strafsenat des BGH keinen Rechtsfehler. Auch die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet abzuweisen. Mit dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ist das juristische Verfahren beendet.

Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und verließ die SPD. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung wieder verließ.

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