Karlsruhe kippt Bankenskandal-Urteile: Landowsky-Prozess zurückverwiesen

Der Berliner Bankenskandal muss neu aufgerollt werden: Das Verfassungsgericht hob die Untreue-Urteile gegen den Ex-CDU-Politiker Landowsky und seine Manager-Kollegen auf.

Klaus-Rüdiger Landowsky vor der Wirtschaftsstrafkammer des Berliner Landgerichts am 21.März 2007. Bild: ap

KARLSRUHE/BERLIN dpa/bb | Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung mehrerer Ex-Manager im Berliner Bankenskandal aufgehoben. Die Karlsruher Richter beanstandeten am Mittwoch Untreue-Urteile gegen ehemalige Vorstände der Immobilienbank Berlin Hyp und verwiesen sie ans Berliner Landgericht zurück.

Es sei nicht in ausreichend gesicherter Weise festgestellt worden, dass der Bank tatsächlich ein Schaden entstanden sei, erklärten die Bundesrichter. Daher verstoße die Verurteilung gegen das im Grundgesetz festgelegte Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen (Az. 2 BvR 2559/08 u.a.).

Der frühere Vorstandschef der Berlin Hyp, Klaus-Rüdiger Landowsky, und mehrere weitere Ex-Manager waren 2007 wegen Untreue verurteilt worden. Der Ex-CDU-Politiker erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Vier weitere Angeklagte wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt, acht wurden freigesprochen.

Landowsky sagte der Tageszeitung B.Z. (Donnerstag): "Ich habe um meine Ehre gekämpft, und das Bundesverfassungsgericht hat sie mir zurückgegeben." Der Berliner Morgenpost (Donnerstag) sagte er: "Mein Vertrauen in die Richterschaft ist bestätigt, mein Misstrauen in eine politische Staatsanwältin auch."

Die Berlin Hyp, eine Tochter der damaligen Bankgesellschaft Berlin, hatte laut Justiz Millionenkredite an den Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken bewilligt. Mit dem Geld wurden in großem Stil Plattenbauten in Ostdeutschland gekauft und saniert. Wegen überteuerter Käufe und finanzieller Schwierigkeiten zahlreicher Immobiliengesellschaften geriet die Bankgesellschaft in Schieflage und musste vom Land mit Milliardenhilfe gerettet werden.

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