Soziologe Andrej Holm: Verfahren eingestellt

Die Bundesanwaltschaft stoppt nach drei Jahren die Ermittlungen gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm. Angeblich soll er Mitglied der Militanten Gruppe gewesen sein.

Schon 2007 forderte Holm die Einstellung der Verfahrens (Foto). Bild: wolfgang borrs/archiv

BERLIN taz | Drei Jahre hat sich die Bundesanwaltschaft (BAW) Zeit gelassen. Nachdem der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm bereits 2007 aufgehoben hatte, stellten die Fahnder nun die Ermittlungen ein. Dies bestätigte Holms Anwältin Christina Clemm. Dem 40-Jährigen, der mehr als drei Wochen in Untersuchungshaft gesessen hatte, war vorgeworfen worden, Mitglied der so genannten "Militanten Gruppe" (mg) gewesen zu sein. Diese hatte zahlreiche Brandanschläge, unter anderem auf Einrichtungen der Bundeswehr verübt.

Die Festnahme Holms im Juli 2007 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Ihren Anfangsverdacht wegen Mitgliedschaft in der zunächst als "terroristische", später dann als "kriminelle Vereinigung" eingestuften "mg" begründete die Bundesanwaltschaft unter anderem mit Holms Arbeit als Stadtsoziologe.

Demnach sei der Begriff der Gentrifizierung, also der Aufwertung und Verdrängung in hippen Innenstadtquartieren, sowohl ins Holms Texten als auch in Bekennerschreiben der "mg" zu finden gewesen. Gegen diese "Kriminalisierung kritischer Wissenschaftler" hatten Stadtsoziologen bundesweit und auch international mobil gemacht. Gegen Holm war bereits seit 2006 ermittelt worden. Dabei wurden auch seine Telefone und seine Wohnung überwacht.

In ihrer Einstellungsverfügung teilte die BAW mit, dass es zwar einen Anfangsverdacht gegeben habe. Die Ermittlungen der vergangenen vier Jahre aber hätten ergeben, dass die Kontakte Holms und die bei ihm gefundenen Unterlagen auch in anderen, nicht strafrechtlichen Sachzusammenhängen stehen könnten.

Für Holms Anwältin Clemm ist das nicht nachvollziehbar: "Ich verstehe nicht, warum die Bundesanwaltschaft drei Jahre dazu braucht, um eine Einstellungsverfügung zu erlassen, in der nichts anderes steht als in dem BGH-Beschluss von 2007." Für ihren Mandanten habe dies drei weitere Jahre mit erheblichen Einschränkungen im Berufs- und Privatleben bedeutet. "Einmal mehr wird damit deutlich, dass solche Verfahren nur dazu da sind, Leute zu überwachen und in bestimmte politische Milieus hineinzuschauen", sagte Clemm.

Kritik übte auch die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. "Nach und nach wird offenbar: Die Verfolgung linker Aktivisten durch die Bundesanwaltschaft ist eine einzige Hexenverfolgung und entbehrte von Anfang an jeglicher Grundlage." Der Bundesgerichtshof hatte nicht nur 2007 den Haftbefehl gegen Holm aufgehoben. Er hatte im Juni diesen Jahres auch die Ermittler der BAW kritisiert. So sei ein Gutachten des Verfassungsschutzes, auf dessen Grundlagen die Ermittlungen gegen Holm und drei weitere Männer eingeleitet wurde, "nicht ausreichend mit Tatsachen belegt" gewesen. Außerdem habe die Bundesanwaltschaft dem Ermittlungsrichter in der Antragsschrift zur Überwachung ein entlastendes linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamts vorenthalten.

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